Wer jahrzehntelang in einen Riester-Vertrag eingezahlt hat, will bei der Riester-Rente Auszahlung wissen, was am Ende wirklich ankommt. Zwischen Teilkapital, monatlicher Rente und Steuerabzug liegen mehr Stellschrauben, als die meisten Sparer erwarten. Dieser Artikel zeigt, welche Auszahlungsformen es gibt, wie die Besteuerung konkret aussieht und was beim Tod des Vertragsinhabers passiert.
Wichtiger Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung durch einen zugelassenen Finanz- oder Anlageberater. Bitte wende dich bei konkreten Fragen an eine qualifizierte Fachkraft.
Wann beginnt die Auszahlung der Riester-Rente?
Die Riester-Rente wird frühestens mit 62 Jahren ausgezahlt, bei Verträgen aus der Zeit vor 2012 gilt noch das 60. Lebensjahr als Startpunkt. Der genaue Termin steht im Vertrag und orientiert sich meist am gesetzlichen Renteneintrittsalter. Wer seinen Vertrag vorher kündigt, verliert sämtliche Zulagen und Steuervorteile, die er über die Jahre kassiert hat. Das macht eine vorzeitige Auflösung in den allermeisten Fällen zu einem teuren Fehler, den man sich gut überlegen sollte.
Welche Auszahlungsformen gibt es?
Zur Auszahlungsphase stehen Riester-Sparern drei Modelle offen, die sich in Höhe und Flexibilität deutlich unterscheiden. Die meisten entscheiden sich für die Kombination aus Einmalzahlung und lebenslanger Rente, weil sie beides bietet. Bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals lassen sich zu Rentenbeginn auf einen Schlag auszahlen, der Rest fließt als monatliche Rente. Wer stattdessen mehr Flexibilität will, kann sich für einen Auszahlungsplan mit anschließender Restverrentung entscheiden. Das Kapital wird dabei zunächst über einen festen Zeitraum ausgezahlt und geht erst danach in eine lebenslange Rente über.
Die dritte Variante betrifft kleine Verträge, bei denen sich eine monatliche Rente kaum lohnt. Liegt die errechnete Zahlung bei 59,33 Euro oder darunter, greift die sogenannte Kleinbetragsrente, und der Anbieter zahlt das komplette Guthaben auf einmal aus, ohne dass Zulagen zurückgezahlt werden müssen. Diese Grenze wird jährlich angepasst, weshalb sich ein Blick in die aktuelle Renteninformation lohnt, bevor man Entscheidungen trifft.
Welche Variante am Ende sinnvoll ist, hängt stark von der persönlichen Lebenssituation ab. Wer noch offene Kredite hat oder eine größere Anschaffung plant, profitiert oft von der 30-Prozent-Teilauszahlung, weil sie sofort verfügbares Kapital liefert. Wer dagegen vor allem eine planbare, lebenslange Zusatzrente sucht und finanziell bereits abgesichert ist, fährt meist besser damit, auf die Teilauszahlung zu verzichten und das komplette Kapital verrenten zu lassen. Eine pauschale Empfehlung gibt es hier nicht, wohl aber die Erfahrung, dass viele Sparer die Teilauszahlung zu schnell wählen, ohne die niedrigere monatliche Rente in den Folgejahren realistisch einzupreisen.
Wie wird die Riester-Rente besteuert?
Riester-Verträge werden nachgelagert besteuert. Die Beiträge waren während der Ansparphase steuerlich begünstigt, im Gegenzug versteuert man später jeden ausgezahlten Euro, ganz gleich wie klein der Betrag ausfällt. Ein Rechenbeispiel macht das greifbarer als jede Paragrafenerklärung. Wer bei Rentenbeginn 40.000 Euro Riester-Kapital angespart hat und sich für die 30-Prozent-Teilauszahlung entscheidet, erhält 12.000 Euro als Einmalzahlung. Dieser Betrag wird nach der Fünftelregelung besteuert, die die Steuerlast über fünf Jahre verteilt und die Progression abmildert. Die verbleibenden 28.000 Euro fließen in eine monatliche Rente, die wie normales Einkommen zu versteuern ist, allerdings meist mit einem niedrigeren persönlichen Steuersatz, weil das Gesamteinkommen im Ruhestand oft geringer ausfällt.
Wichtig ist der Unterschied zur privaten Rentenversicherung ohne Förderung, denn dort wird nur der sogenannte Ertragsanteil versteuert. Bei Riester dagegen unterliegt die komplette Auszahlung der Steuerpflicht, weil der Staat die Einzahlungen bereits über Zulagen und Sonderausgabenabzug gefördert hat. Wer seine Steuerlast im Ruhestand realistisch einschätzen will, sollte die zu erwartende Riester-Rente in seiner Steuererklärung als sonstige Einkünfte einplanen (Bundeszentralamt für Steuern, 2025).
Was passiert bei vorzeitiger Auszahlung oder Kündigung?
Eine Kündigung vor Rentenbeginn ist grundsätzlich möglich, kostet aber fast immer mehr, als sie bringt. Wer kündigt, muss sämtliche staatlichen Zulagen und den Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug zurückzahlen, oft bleibt am Ende weniger übrig als eingezahlt wurde. Sinnvoller ist in vielen Fällen die Beitragsfreistellung. Der Vertrag läuft dabei weiter, ohne dass neue Beiträge eingezahlt werden, und das bereits angesparte Kapital bleibt bis zur Rente gefördert erhalten. Diese Option lohnt sich besonders bei finanziellen Engpässen, bei denen die volle Kündigung sonst der erste Reflex wäre.
Eine Sonderregel gilt für "Wohn-Riester". Hier lässt sich das angesparte Kapital für den Kauf oder Bau einer selbst genutzten Immobilie sowie für die Entschuldung einer bestehenden Immobilie entnehmen, ohne dass die Förderung verloren geht. Die entnommene Summe wird stattdessen auf einem fiktiven Wohnförderkonto weitergeführt und muss später ebenfalls versteuert werden.
Wie läuft die Auszahlung praktisch ab?
Rund ein Jahr vor dem vereinbarten Rentenbeginn meldet sich der Anbieter von selbst und schickt eine Mitteilung mit den konkreten Auszahlungsoptionen sowie der voraussichtlichen Rentenhöhe. Wer die Teilauszahlung von 30 Prozent nutzen möchte, muss das aktiv beantragen, automatisch passiert hier nichts. Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) prüft im Hintergrund, ob alle Zulagen korrekt zugeordnet wurden, das kann in Einzelfällen einige Wochen dauern und die erste Auszahlung leicht verzögern.
Spätestens sechs Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn lohnt sich der Kontakt zum Anbieter, um offene Fragen zu klären, etwa zur Fälligkeit der Fünftelregelung oder zur gewünschten Auszahlungsform. Wer mehrere Riester-Verträge bei verschiedenen Anbietern hat, sollte zudem prüfen, ob sich eine Zusammenlegung lohnt, das spart Verwaltungsgebühren und vereinfacht die spätere Steuererklärung erheblich.
Was passiert mit der Riester-Rente im Todesfall?
Stirbt der Vertragsinhaber während der Ansparphase, fließt das Kapital in der Regel an den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner, sofern dieser im Vertrag als Begünstigter benannt wurde. Ohne eine solche Vereinbarung geht die Riester-Förderung verloren, das reine Sparkapital verbleibt dann als Erbmasse. Ein Blick in die eigenen Vertragsunterlagen lohnt sich deshalb immer, pauschale Aussagen aus Foren helfen im Ernstfall wenig.
In der Rentenbezugsphase gilt eine andere Logik. Ist bereits eine lebenslange Rente vereinbart, endet die Zahlung grundsätzlich mit dem Tod des Berechtigten, es sei denn, der Vertrag enthält eine Hinterbliebenenabsicherung mit Rentengarantiezeit. Viele Anbieter bieten solche Zusatzoptionen an, sie kosten allerdings während der Ansparphase eine etwas niedrigere monatliche Rente. Wer Angehörige absichern möchte, klärt diesen Punkt am besten schon beim Vertragsabschluss und nicht erst kurz vor Rentenbeginn, wenn die Wahlmöglichkeiten ohnehin kleiner werden.
Unterscheiden sich Fondssparpläne und klassische Rentenversicherungen bei der Auszahlung?
Ja, und dieser Unterschied wird in Beratungsgesprächen oft zu knapp abgehandelt. Bei einer klassischen Riester-Rentenversicherung steht die monatliche Rentenhöhe schon Jahre vor Rentenbeginn relativ genau fest, weil der Versicherer mit einem Garantiezins kalkuliert. Bei einem fondsgebundenen Riester-Vertrag hängt die Höhe dagegen stark davon ab, wie sich die Kapitalmärkte in den letzten Jahren vor der Verrentung entwickelt haben. Die meisten Anbieter schichten das Kapital deshalb automatisch in den letzten fünf bis zehn Jahren vor Rentenbeginn schrittweise in sicherere Anlageformen um, ein Vorgang, der in der Fachsprache Lifecycle-Modell heißt.
Wer kurz vor der Auszahlung steht und seinen Vertrag noch nicht umgeschichtet sieht, sollte aktiv beim Anbieter nachfragen, denn ein Fondscrash zwei Jahre vor Rentenbeginn kann die spätere monatliche Zahlung spürbar drücken, wenn keine Absicherung mehr greift. Bausparkassen-Riester-Verträge funktionieren nochmal anders. Hier fließt das Kapital meist in ein Bauspardarlehen oder eine Anschlussfinanzierung, die Auszahlung ist deshalb enger an die Immobilienfinanzierung gekoppelt als an eine klassische Rentenzahlung.
Wird die Riester-Rente auf die Grundsicherung angerechnet?
Seit einer Gesetzesänderung bleibt die Riester-Rente bei der Grundsicherung im Alter teilweise anrechnungsfrei. Konkret sind 100 Euro der monatlichen Auszahlung komplett geschützt, darüber hinaus bleiben 30 Prozent des übersteigenden Betrags anrechnungsfrei, gedeckelt auf die Hälfte der jeweils gültigen Regelbedarfsstufe (Statistisches Bundesamt, 2025). Der Gesetzgeber wollte damit verhindern, dass sich private Vorsorge im Alter am Ende gegen die eigenen Sparer wendet, ein Effekt, der vor der Reform tatsächlich auftrat.
Häufige Fragen zur Riester-Rente Auszahlung
Ab welchem Alter kann ich meine Riester-Rente auszahlen lassen?
Bei Verträgen ab 2012 liegt die früheste Auszahlung bei 62 Jahren, bei älteren Verträgen bereits ab 60 Jahren. Der genaue Zeitpunkt orientiert sich am gesetzlichen Renteneintrittsalter und steht verbindlich in den Vertragsunterlagen.
Kann ich mir meine komplette Riester-Rente auf einmal auszahlen lassen?
Nur bei sogenannten Kleinbetragsrenten, bei denen die errechnete monatliche Zahlung 59,33 Euro oder weniger beträgt. In allen anderen Fällen ist maximal eine Teilauszahlung von 30 Prozent zu Rentenbeginn möglich, der Rest wird als lebenslange Rente ausgezahlt.
Muss ich die Riester-Rente in voller Höhe versteuern?
Ja, anders als bei privaten Rentenversicherungen wird die gesamte Riester-Rente versteuert, weil die Beiträge während der Ansparphase steuerlich gefördert wurden. Die Teilauszahlung wird über die Fünftelregelung geglättet, die monatliche Rente läuft über die normale Einkommensteuer.
Was passiert mit meinem Riester-Vertrag, wenn ich vorzeitig sterbe?
In der Ansparphase geht das Kapital an einen im Vertrag benannten Ehe- oder Lebenspartner über, andernfalls entfällt die Förderung. In der Rentenphase endet die Zahlung mit dem Tod, sofern keine Hinterbliebenenabsicherung mit Rentengarantiezeit vereinbart wurde.
Wird die Riester-Rente mit anderen Renten verrechnet?
Nein, die Riester-Rente wird nicht mit der gesetzlichen Rente oder einer Betriebsrente verrechnet, sie kommt als eigenständige Zahlung hinzu. Anders sieht es bei der Grundsicherung im Alter aus, dort greift eine Anrechnung, allerdings mit einem Freibetrag von 100 Euro plus 30 Prozent des übersteigenden Betrags.