Samstag, 7. Juni 2026

Immobilien

Energieausweis erstellen 2026: Pflicht, Kosten und Ablauf

Energieausweis erstellen 2026: Wann er Pflicht ist, was er kostet, wer ihn ausstellen darf und welche Fehler Eigentümer beim Verkauf oder der Vermietung machen.

Modernes Wohnhaus mit großer Glasfront und Holzfassade im Abendlicht

Foto: Max Rahubovskiy / Pexels

Wer eine Immobilie verkauft oder vermietet, braucht in Deutschland einen gültigen Energieausweis – Pflicht seit 2009, aber nach wie vor einer der häufigsten Fehler bei Immobilientransaktionen und Neuvermietungen.

Wichtiger Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung durch einen zugelassenen Immobilien- oder Finanzberater.

Wann der Energieausweis Pflicht ist

Der Energieausweis ist nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) seit 2020 Pflicht, wenn eine Immobilie verkauft, vermietet, verpachtet oder verleast wird. Ausnahmen gelten für denkmalgeschützte Gebäude sowie für Gebäude mit einer Nutzfläche unter 50 Quadratmetern.

Neu ist seit dem GEG 2023 eine verschärfte Vorlagepflicht: Der Ausweis muss bereits bei der Besichtigung vorgelegt werden, nicht erst nach Vertragsabschluss. Kommt der Eigentümer dem nicht nach, droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Laut Statistischem Bundesamt wurden in Deutschland 2024 rund 1,4 Millionen Wohneinheiten neu vermietet oder verkauft – Schätzungen zufolge fehlen bei einem relevanten Anteil die erforderlichen Energieausweise oder sie entsprechen nicht mehr dem aktuellen GEG-Stand (Statistisches Bundesamt, Bautätigkeit und Wohnungen, 2025).

Auch bei umfangreichen Sanierungen kann eine Pflicht entstehen: Wer mehr als 25 Prozent der Bauteilfläche erneuert, muss prüfen, ob der bestehende Energieausweis noch gültig ist oder neu ausgestellt werden muss.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis: Ein Unterschied mit Konsequenz

Es gibt zwei Arten des Energieausweises, und welcher ausgestellt werden kann, hängt vom Gebäudetyp ab.

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Abrechnungsjahre und ist günstiger und einfacher zu erstellen. Der Haken: Er hängt stark vom Nutzerverhalten ab. Wer sparsam heizt, bekommt gute Werte, obwohl das Gebäude vielleicht schlecht gedämmt ist – der Ausweis misst dann den Menschen, nicht das Haus.

Der Bedarfsausweis berechnet den theoretischen Energiebedarf auf Basis von Gebäudedaten wie Dämmung, Heizungsanlage und Fensterflächen. Er ist aufwendiger, aber objektiver – und für Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1977 gebaut wurden, in der Regel Pflicht, es sei denn, das Gebäude erfüllt bereits die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977.

Für Mehrfamilienhäuser und neuere Gebäude ist der Verbrauchsausweis meist zulässig. Wer Unsicherheit hat: Im Zweifelsfall haben Bedarfsausweise bei der Vermietung eine höhere Aussagekraft und können energetische Schwächen klarer dokumentieren – was für potenzielle Käufer oder Mieter wichtig ist.

Wer den Energieausweis ausstellen darf

Nicht jeder darf einen Energieausweis ausstellen. Das GEG legt fest, welche Berufsgruppen berechtigt sind: Architekten, Ingenieure (insbesondere Bau- und Versorgungstechnik), Handwerksmeister im Bereich Heizungs- und Klimatechnik sowie staatlich anerkannte Gebäude-Energieberater.

Die Berater müssen in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes eingetragen sein, wenn es um geförderte Maßnahmen geht. Für einen reinen Energieausweis ohne Förderprogramm ist die Liste keine Pflicht, aber ein hilfreicher Qualitätsindikator.

Online-Anbieter für Energieausweise sind in bestimmten Fällen zulässig, haben aber Grenzen: Der Verbrauchsausweis lässt sich häufig digital über Plattformen erstellen, der Bedarfsausweis erfordert eine Vor-Ort-Begehung. Wer einen Online-Energieausweis ohne Besichtigung für ein älteres Gebäude bestellt, riskiert eine fehlerhafte oder anfechtbare Ausstellung.

Was der Energieausweis kostet

Die Kosten variieren je nach Art, Anbieter und Gebäudekomplexität.

  • Verbrauchsausweis: 50 bis 150 Euro bei Online-Anbietern, 100 bis 250 Euro beim Vor-Ort-Experten
  • Bedarfsausweis Einfamilienhaus: 250 bis 500 Euro bei einfachen Gebäuden, 500 bis 800 Euro bei komplexeren Strukturen
  • Bedarfsausweis Mehrfamilienhaus: 500 bis 1.500 Euro je nach Wohneinheitenanzahl und Baujahr

Der Energieausweis hat eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren. Danach muss er erneuert werden – unabhängig davon, ob inzwischen Sanierungen vorgenommen wurden oder nicht.

Wird nach einer Sanierung ein neuer Ausweis erstellt, empfiehlt das IW Institut (Institut der deutschen Wirtschaft) in einem Bericht zur Energiewende im Gebäudesektor, die Kosten für den Bedarfsausweis als Teil der Gesamtkosten der Sanierungsmaßnahme zu kalkulieren, da er die Wertsteigerung der Immobilie dokumentiert (IW Institut, Energiewende Wohngebäude, 2025).

Was auf dem Energieausweis steht und was er bedeutet

Der Energieausweis zeigt den Endenergiebedarf oder -verbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr sowie eine Effizienzklasse von A+ bis H. Seit 2021 sind die Energieeffizienzklassen auf dem Ausweis verpflichtend – analog zu den bekannten Klassifizierungen bei Elektrogeräten.

Die Skala reicht von A+ für sehr energieeffiziente Gebäude, meist Neubauten mit Wärmepumpe oder Passivhaus-Standard, bis Klasse H für sanierungsbedürftige Altbauten mit sehr hohem Energieverbrauch. Bei Vermietung oder Verkauf muss die Effizienzklasse in der Immobilienanzeige angegeben werden.

Dabei sollte man den Ausweis nicht überschätzen: Er bewertet nicht, ob die Heizungsanlage wirtschaftlich arbeitet oder wie hoch die tatsächlichen Betriebskosten für einen bestimmten Mieter ausfallen werden. Der Energieausweis ist ein standardisierter Vergleichsindikator, kein individueller Kostenrechner.

Typische Fehler beim Energieausweis

Am häufigsten passiert das schlichte Weglassen. Viele Vermieter glauben, der Ausweis sei nur beim Erstellen eines Mietvertrags nötig, nicht bei jeder neuen Besichtigung. Die Vorlagepflicht gilt aber schon beim ersten Besichtigungstermin, nicht erst nach Vertragsabschluss.

Ebenfalls verbreitet sind veraltete Ausweise. Ein Energieausweis aus 2015 kann noch formal gültig sein, entspricht aber nicht mehr dem aktuellen GEG-Stand und ist nach einer Sanierung oft inhaltlich überholt. Wer Maßnahmen durchgeführt hat, sollte den Ausweis erneut prüfen lassen – schon weil eine bessere Effizienzklasse den Vermarktungswert erhöht.

Ein dritter Fallstrick ist der falsche Ausweistyp. Wer einen Verbrauchsausweis ausstellt, obwohl ein Bedarfsausweis gesetzlich vorgeschrieben wäre, handelt ordnungswidrig. Dass der Fehler unbeabsichtigt war, schützt dabei nicht vor dem Bußgeld.

Häufige Fragen zum Energieausweis

Brauche ich für jede Wohneinheit einen eigenen Energieausweis?

Nein. Ein Energieausweis gilt für das gesamte Gebäude, nicht für einzelne Wohnungen. Wenn du eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus vermitest, muss der Eigentümer oder die Eigentümergemeinschaft den Ausweis für das gesamte Gebäude vorhalten und dir als Vermieter auf Anfrage zur Verfügung stellen.

Kann ich den Energieausweis selbst erstellen?

Nein, du kannst ihn nicht selbst ausstellen. Der Ausweis muss von einer anerkannten Fachkraft ausgestellt sein. Was du selbst tun kannst: die relevanten Gebäudedaten zusammenstellen, also Baujahr, Heizungsanlage, Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre und vorhandene Sanierungsunterlagen. Das beschleunigt den Prozess und senkt die Kosten beim Ersteller.

Was passiert, wenn ich keinen Energieausweis habe?

Wer bei Besichtigung, Vermietung oder Verkauf keinen Energieausweis vorlegen kann, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld beträgt bis zu 10.000 Euro. In der Praxis werden Verstöße nicht flächendeckend verfolgt, aber bei Beschwerden von Mietern oder Käufern können zuständige Landesbehörden aktiv werden. Das Risiko ist real.

Muss der Energieausweis nach einer Sanierung erneuert werden?

Nicht automatisch, aber es empfiehlt sich. Eine umfangreiche Sanierung kann die Energieeffizienzklasse deutlich verbessern und damit den Marktwert der Immobilie steigern. Wer die Investition nicht im Ausweis dokumentiert, verschenkt potenzielle Verhandlungsvorteile bei Verkauf oder Neuvermietung.

Gilt der Energieausweis auch für Gewerbeimmobilien?

Ja, prinzipiell gelten die GEG-Anforderungen auch für Nichtwohngebäude. Allerdings unterscheidet sich die Berechnung deutlich: Für Gewerbeimmobilien gibt es eigene Referenzwerte, und die Ausstellungspflicht hängt von der genutzten Fläche und dem Nutzungstyp ab. Für gemischt genutzte Gebäude mit Wohn- und Gewerbeanteil muss in der Regel getrennt bewertet werden.

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