Samstag, 7. Juni 2026

Recht

Erbfolge ohne Testament: Wer erbt wie viel nach deutschem Recht?

Erbfolge ohne Testament erklärt: Gesetzliche Erbfolge nach BGB, Erbquoten für Ehegatten, Kinder und Eltern und wann ein Testament trotzdem sinnvoll ist.

Älteres Paar liest gemeinsam Dokumente am Tisch, Laptop steht geöffnet daneben

Foto: T Leish / Pexels

Wer stirbt, ohne ein Testament oder einen Erbvertrag zu hinterlassen, hinterlässt trotzdem kein Chaos – das deutsche Recht regelt die gesetzliche Erbfolge klar und verbindlich, allerdings nicht immer so, wie es die Betroffenen sich vorstellen würden.

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt nicht die Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt. Die rechtliche Lage kann sich ändern – prüfe aktuelle Regelungen stets mit einer Fachkraft.

Was gesetzliche Erbfolge bedeutet

Gesetzliche Erbfolge greift immer dann, wenn kein gültiges Testament und kein Erbvertrag existiert. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) legt in den §§ 1924 ff. genau fest, wer in welcher Reihenfolge und in welchem Umfang erbt.

Die gesetzliche Erbfolge basiert auf dem Prinzip der Ordnungen: An erster Stelle stehen die direkten Abkömmlinge des Verstorbenen, also Kinder, Enkelkinder, Urenkelkinder. Erst wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind, kommen die Eltern und deren Kinder (also Geschwister des Verstorbenen) zum Zug, danach die Großeltern und deren Nachkommen.

Solange Erben einer niedrigeren Ordnung vorhanden sind, schließen sie höhere Ordnungen vollständig aus. Wer Kinder hinterlässt, braucht keine Angst zu haben, dass seine Geschwister erben – sie kommen erst dann zum Zug, wenn keine direkten Abkömmlinge vorhanden sind.

Das Bundesministerium der Justiz weist darauf hin, dass in Deutschland jährlich rund 900.000 Erbfälle eintreten, von denen ein erheblicher Anteil ohne Testament geregelt wird. Die gesetzliche Erbfolge ist damit nicht die Ausnahme, sondern für viele Haushalte der Regelfall (Bundesministerium der Justiz, Statistik Erbrecht, 2025).

Wie viel der Ehegatte erbt

Der überlebende Ehegatte ist kein Erbe erster Ordnung im klassischen Sinn, hat aber nach § 1931 BGB einen eigenen gesetzlichen Erbanteil. Die konkrete Erbquote hängt davon ab, welches eheliche Güterrecht gilt und wer sonst noch erbt.

Im Regelfall (Zugewinngemeinschaft): Sind Kinder vorhanden, erbt der Ehegatte ein Viertel des Nachlasses – plus einen pauschalen Zugewinnausgleich von weiteren 25 Prozent, der die tatsächliche Quote auf 50 Prozent hebt. Die Kinder teilen sich die andere Hälfte zu gleichen Teilen.

Sind keine Kinder, aber Eltern oder Geschwister des Verstorbenen vorhanden, erbt der Ehegatte die Hälfte. Gibt es gar keine gesetzlichen Erben außer dem Ehegatten, erbt er alles.

Was viele überrascht: Unverheiratete Lebenspartner erben ohne Testament gar nichts. Das deutsche Erbrecht kennt keinen automatischen Erbanteil für langjährige Partner ohne Trauschein. Nur ein Testament kann diese Lücke schließen.

Wie Kinder bei der gesetzlichen Erbfolge erben

Kinder erben zu gleichen Teilen, unabhängig von Alter, Geburtsdatum oder Herkunft. Seit der Erbrechtsreform 1997 sind eheliche und nichteheliche Kinder vollständig gleichgestellt, adoptierte Kinder rechtlich den leiblichen gleichgesetzt.

Stirbt ein Kind vor dem Erblasser, treten seine eigenen Kinder – also die Enkel des Verstorbenen – an seine Stelle. Diese Weitergabe nennt sich Erbfolge nach Stämmen. Wenn also drei Kinder vorhanden sind, aber eines bereits verstorben ist und zwei eigene Kinder hinterlassen hat, erben die zwei überlebenden Kinder je ein Drittel und die zwei Enkel teilen sich gemeinsam das verbleibende Drittel.

Kinder, denen zu Lebzeiten Vermögen geschenkt wurde, können unter Umständen zur Anrechnung auf den Erbteil verpflichtet werden – das hängt aber davon ab, ob der Erblasser bei der Schenkung eine Anrechnungsklausel vereinbart hat. Ohne solche Klausel gibt es keine automatische Ausgleichspflicht.

Was mit dem Erbe passiert, wenn keine Verwandten vorhanden sind

Wer stirbt, ohne Verwandte und ohne Testament zu hinterlassen, hinterlässt seinen Nachlass dem Staat – das Bundesland, in dem der Verstorbene zuletzt gelebt hat, tritt dann als gesetzlicher Erbe ein.

In der Praxis kommt das selten vor, weil die gesetzliche Erbfolge sehr weit reicht – theoretisch bis in entfernte Verwandtschaftsgrade. Aber sie kommt vor, besonders bei Menschen ohne familiären Kontakt, bei denen die Verwandtschaft entweder nicht bekannt oder durch Ausschlagung des Erbes weggefallen ist.

Wer sein Erbe bewusst nicht dem Staat überlassen möchte, braucht ein Testament. Gemeinnützige Organisationen, Freunde oder andere nahestehende Personen können nur durch ein Testament bedacht werden.

Pflichtteil: Das Minimum, das Kinder immer erhalten

Auch wenn ein Testament existiert, können bestimmte Angehörige nicht vollständig enterbt werden. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und steht in erster Linie Kindern und dem Ehegatten zu, in bestimmten Fällen auch den Eltern.

Der Pflichtteil ist kein Erbanteil am Nachlass, sondern ein Geldanspruch gegen die Erben. Wer enterbt wurde, kann den Pflichtteil einfordern, ohne Miterbe zu werden. Das ist praktisch relevant, wenn die Erben die Erbschaft nicht teilen wollen oder können.

Wichtig: Der Pflichtteil kann unter bestimmten Umständen entzogen werden – zum Beispiel bei schweren Vergehen gegen den Erblasser oder bei einem rechtskräftigen Urteil wegen eines schweren Verbrechens. Diese Ausnahmen sind eng gefasst und greifen in der Praxis selten. [INTERNER_LINK: Pflichtteil berechnen und geltend machen]

Wann ein Testament trotz gesetzlicher Erbfolge sinnvoll ist

Die gesetzliche Erbfolge funktioniert, ist aber nicht für jeden Lebensplan gemacht. Diese Situationen zeigen, wo sie an ihre Grenzen stößt:

  • Patchwork-Familie: Wenn Kinder aus früheren Beziehungen und ein neuer Partner vorhanden sind, kann die gesetzliche Erbfolge zu Konflikten führen – weil Partner und Kinder aus erster Ehe als Miterben konkurrieren.
  • Nichteheliche Partnerschaft: Wie beschrieben, erbt der Partner ohne Ehe oder Lebenspartnerschaft nichts.
  • Immobilienbesitz: Wenn eine Immobilie zum Nachlass gehört, wird sie ohne Testament unter Miterben aufgeteilt. Miterbengemeinschaften sind oft unflexibel und können zu erzwungenen Verkäufen führen.
  • Betriebsnachfolge: Unternehmer sollten regeln, wer das Unternehmen weiterführt – die gesetzliche Erbfolge kann hier zu Zerreißproben führen.

Ein Testament muss nicht notariell beglaubigt sein, um gültig zu sein. Ein eigenhändiges Testament – handgeschrieben, mit Datum und Unterschrift – ist in Deutschland rechtlich wirksam. Nur für bestimmte Formen wie das gemeinschaftliche Testament gibt es Formerfordernisse, die leicht zu erfüllen, aber einzuhalten sind. [INTERNER_LINK: Testament schreiben ohne Notar: Was gilt?]

Häufige Fragen zur Erbfolge ohne Testament

Erbt der Ehegatte das gesamte Vermögen, wenn keine Kinder vorhanden sind?

Nicht automatisch. Ohne Kinder erbt der Ehegatte 50 Prozent, wenn die Eltern des Verstorbenen noch leben. Die Eltern erben die andere Hälfte. Erst wenn auch die Eltern nicht mehr leben, fällt das gesamte Erbe an den überlebenden Ehegatten. Geschwister hingegen erben nur dann, wenn ein Elternteil nicht mehr lebt – sie treten dann an die Stelle des verstorbenen Elternteils.

Was ist der Unterschied zwischen Erbquote und Pflichtteil?

Die Erbquote ist der Anteil am Nachlass, der bei gesetzlicher Erbfolge zufällt – oder der durch Testament zugewiesen wird. Der Pflichtteil ist dagegen das gesetzliche Minimum, das nahen Angehörigen nicht entzogen werden kann. Er beträgt die Hälfte der gesetzlichen Erbquote. Wer testamentarisch weniger erhält als seinen Pflichtteil, kann die Differenz als Geldanspruch geltend machen.

Wie lange haben Erben Zeit, die Erbschaft anzunehmen oder auszuschlagen?

Sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, zu dem der Erbe von der Erbschaft und dem Berufungsgrund erfahren hat. Diese Frist verlängert sich auf sechs Monate, wenn der Erbe oder der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes seinen Aufenthalt im Ausland hatte. Wer die Frist verstreichen lässt, gilt als Annahme – das kann bei Schulden im Nachlass problematisch sein.

Kann ich eine Erbschaft ablehnen, wenn der Erblasser Schulden hatte?

Ja. Die Ausschlagung der Erbschaft schützt vor persönlicher Haftung für Schulden des Erblassers. Wer ausschlägt, wird so behandelt, als hätte er nie geerbt – der Nachlass geht dann an die nächste Person in der gesetzlichen Erbfolge. Alternativ kann die Erbschaft angenommen und die Haftung durch Beantragung eines Nachlassinsolvenzverfahrens auf den Nachlass begrenzt werden.

Was passiert mit Schulden, wenn man gesetzlicher Erbe wird?

Erben haften grundsätzlich für die Schulden des Erblassers – aber nur bis zur Höhe des Nachlasswerts. Das klingt beruhigend, kann in der Praxis aber schwierig sein: Schulden könnten höher sein als das Vermögen, und der Nachweis dessen liegt beim Erben. Wer Zweifel hat, sollte die Erbschaft ausschlagen oder sofort einen Anwalt einschalten.

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