Wer über eine Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersvorsorge einzahlt, spart heute Steuern und Sozialabgaben, muss die Rechnung im Alter aber trotzdem begleichen. Bei der betrieblichen Altersvorsorge und ihrer Steuer zählt vor allem, was am Ende der Auszahlungsphase wirklich netto übrig bleibt. Dieser Artikel zeigt die Freibeträge beim Einzahlen, die Besteuerung im Ruhestand und einen Punkt, den viele Sparer erst zu spät entdecken: die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf die Betriebsrente.
Wichtiger Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung durch einen zugelassenen Finanz- oder Versicherungsberater. Bitte wende dich bei konkreten Fragen an eine qualifizierte Fachkraft.
Wie viel lässt sich beim Einzahlen steuerfrei umwandeln?
Über die Entgeltumwandlung darf ein Arbeitnehmer monatlich bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei in seine bAV einzahlen, das entspricht aktuell 676 Euro im Monat. Sozialabgabenfrei sind davon nur vier Prozent, also 338 Euro, der Rest bleibt zwar steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig. Diese Unterscheidung geht in der ersten Beratung oft unter, dabei entscheidet genau sie darüber, wie stark sich eine höhere Entgeltumwandlung tatsächlich lohnt.
Für die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds und das neuere Sozialpartnermodell gelten dieselben Grenzen. Wer über die 676-Euro-Grenze hinaus einzahlen möchte, kann das tun, muss den übersteigenden Betrag dann aber ganz regulär aus versteuertem Einkommen finanzieren. In der Praxis lohnt sich die bAV bis zu dieser Grenze fast immer. Darüber hinaus kommt es stark auf die individuelle Steuerklasse und die geplante Rentenhöhe an, eine pauschale Antwort gibt es hier nicht.
Wie wird die Betriebsrente im Alter besteuert?
Die betriebliche Altersvorsorge folgt dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Die Steuervorteile aus der Ansparphase kehren sich damit in der Rentenphase praktisch um. Sobald die Betriebsrente ausgezahlt wird, egal ob als lebenslange monatliche Zahlung oder als Einmalkapital, muss sie als Einkommen versteuert werden. Ein Beispiel verdeutlicht die Größenordnung. Wer eine monatliche Betriebsrente von 400 Euro erhält und zusätzlich eine gesetzliche Rente von 1.400 Euro bezieht, muss beide Beträge zusammen als Einkommen angeben. Je nach Grundfreibetrag und weiteren Einkünften kann das durchaus Steuern auslösen, die im aktiven Berufsleben so nicht anfielen.
Wird die Betriebsrente als Einmalzahlung ausgezahlt, greift wie bei anderen kapitalgedeckten Vorsorgeformen die Fünftelregelung. Sie verteilt die Steuerlast rechnerisch auf fünf Jahre und mildert so den Progressionssprung ab, der bei einer hohen Einmalzahlung sonst entstünde. Wer vor der Wahl zwischen Rente und Kapitalauszahlung steht, sollte sich nicht von der großen Bruttosumme blenden lassen, sondern vorher eine grobe Nettorechnung mit dem persönlichen Steuersatz machen.
Welche Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fallen an?
Was die meisten Betriebsrentner überrascht, ist gar nicht die Einkommensteuer, sondern die Kranken- und Pflegeversicherung. Wer gesetzlich versichert ist, zahlt auf die Betriebsrente den vollen Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung, während Arbeitnehmer während des Berufslebens nur die Hälfte des Krankenkassenbeitrags tragen (GKV-Spitzenverband, 2025). Der Arbeitgeberanteil entfällt im Ruhestand vollständig, weil kein Arbeitgeber mehr existiert, der ihn übernehmen könnte.
Konkret heißt das, von einer monatlichen Betriebsrente von 500 Euro gehen je nach Krankenkasse und Zusatzbeitrag schnell 90 bis 100 Euro allein für Kranken- und Pflegeversicherung ab, bevor überhaupt Steuern berücksichtigt sind. Ein Freibetrag existiert zwar, er liegt jedoch niedrig und wird jährlich an die Bezugsgröße der Sozialversicherung angepasst. Wer mehrere kleinere Betriebsrenten aus verschiedenen Arbeitsverhältnissen bezieht, sollte prüfen, ob die Summe den Freibetrag überschreitet, denn dann wird auf den kompletten Betrag verbeitragt, nicht nur auf den übersteigenden Teil.
Lohnt sich betriebliche Altersvorsorge trotz der späteren Abzüge?
Trotz Steuer- und Beitragslast im Ruhestand bleibt unterm Strich für die meisten Arbeitnehmer ein Plus übrig, weil der Arbeitgeberzuschuss und die Steuerersparnis während der Ansparphase die späteren Abzüge in der Regel übersteigen. Seit 2019 sind Arbeitgeber sogar verpflichtet, mindestens 15 Prozent der umgewandelten Entgeltsumme als Zuschuss beizusteuern, sofern sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge sparen. Wer diesen Zuschuss nicht in Anspruch nimmt, verschenkt schlicht bares Geld, egal wie hoch die spätere Steuerlast am Ende ausfällt.
Die Rechnung kippt, wenn schon während der Ansparphase absehbar ist, dass später eine hohe Gesamtrente aus gesetzlicher Rente, Betriebsrente und weiteren Einkünften zusammenkommt. In solchen Fällen kann sich eine private, nicht geförderte Anlageform steuerlich besser rechnen, weil sie im Alter nur mit dem Ertragsanteil besteuert wird. Eine pauschale Entscheidung gibt es hier nicht, wohl aber die Faustregel, dass bAV umso attraktiver ist, je näher die spätere Gesamtrente am Grundfreibetrag liegt.
Eine vereinfachte Beispielrechnung zeigt die Größenordnung. Ein Arbeitnehmer, der 30 Jahre lang monatlich 200 Euro über Entgeltumwandlung einzahlt und dabei den gesetzlichen Mindestzuschuss von 15 Prozent vom Arbeitgeber erhält, kommt bei einer angenommenen Durchschnittsverzinsung von vier Prozent auf ein Kapital von rund 140.000 Euro. Ohne den Arbeitgeberzuschuss und ohne die Steuerersparnis während der Einzahlungsphase läge das vergleichbare Kapital aus einer privaten, ungeförderten Anlage bei ähnlicher monatlicher Nettobelastung spürbar niedriger, selbst wenn man die spätere Steuer- und Beitragslast der bAV gegenrechnet. Am Ende ist es fast immer der Arbeitgeberzuschuss, der über Erfolg oder Misserfolg der Rechnung entscheidet, nicht die Steuerlast im Alter.
Gibt es zusätzliche Förderung für Geringverdiener?
Ja, seit 2018 existiert der sogenannte BAV-Förderbetrag speziell für Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen. Zahlt ein Arbeitgeber für einen Mitarbeiter mit einem monatlichen Bruttolohn bis zur gesetzlichen Grenze einen zusätzlichen Beitrag in die bAV ein, erstattet der Staat dem Arbeitgeber einen Teil davon über die Lohnsteueranmeldung zurück. Diese Förderung richtet sich zwar direkt an Arbeitgeber, sie wirkt sich aber häufig indirekt aus, weil sich die bAV für den Betrieb dadurch günstiger rechnet und Geringverdienern öfter tatsächlich ein Angebot gemacht wird.
Für Arbeitnehmer lohnt sich in diesem Fall ein Blick in den Tarifvertrag oder eine Nachfrage in der Personalabteilung, ob der Betrieb den Förderbetrag nutzt. Wo das der Fall ist, kommt oft ein höherer Arbeitgeberbeitrag zustande als gesetzlich vorgeschrieben, und das, ohne dass der Arbeitnehmer selbst mehr einzahlen muss.
Was gilt für Selbstständige und Geschäftsführer?
Selbstständige bleiben bei der klassischen Entgeltumwandlung grundsätzlich außen vor, weil dafür ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vorausgesetzt wird. Bei Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH liegt der Fall anders. Sie können über die Direktversicherung oder eine Unterstützungskasse eine betriebliche Altersvorsorge aufbauen, allerdings nur, wenn sie sozialversicherungsrechtlich als Arbeitnehmer der eigenen Gesellschaft gelten. Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer fallen aus dieser Regelung meist heraus, sie müssen dann auf andere Vorsorgeformen ausweichen, etwa eine Rückdeckungsversicherung über die GmbH.
Häufige Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge und Steuer
Wie viel kann ich monatlich steuerfrei in die bAV einzahlen?
Steuerfrei sind bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, aktuell 676 Euro im Monat. Sozialabgabenfrei ist davon jedoch nur die Hälfte, also 338 Euro, der Rest bleibt zwar steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig.
Muss ich auf meine Betriebsrente Krankenversicherungsbeiträge zahlen?
Ja, gesetzlich Versicherte zahlen auf die Betriebsrente den vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag, weil der Arbeitgeberanteil im Ruhestand entfällt. Ein niedriger Freibetrag mindert die Belastung nur geringfügig.
Was passiert steuerlich, wenn ich die Betriebsrente als Einmalkapital auszahlen lasse?
Bei einer Einmalauszahlung greift die Fünftelregelung, die die Steuerlast rechnerisch auf fünf Jahre verteilt und so den Progressionssprung abmildert, der bei einer hohen Einmalsumme sonst entstehen würde.
Lohnt sich betriebliche Altersvorsorge trotz der Steuer im Alter?
In den meisten Fällen ja, vor allem wegen des gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitgeberzuschusses von mindestens 15 Prozent. Bei einer absehbar hohen Gesamtrente kann eine ungeförderte private Vorsorge steuerlich jedoch die bessere Wahl sein.