Die Zinsen auf eine Mietkaution gehören dem Mieter, und zwar vom ersten Tag an bis zur Rückzahlung. So steht es in § 551 BGB, und keine Klausel im Mietvertrag kann daran etwas ändern. Jahrelang ging es dabei um Centbeträge, seit dem Zinsanstieg lohnt das Nachrechnen wieder, und viele Vermieter haben die alten Kautionssparbücher nie angefasst.
Wichtiger Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung durch einen zugelassenen Immobilien- oder Finanzberater.
Was das Gesetz zur Verzinsung der Mietkaution vorschreibt
Der Vermieter muss eine Barkaution getrennt von seinem eigenen Vermögen bei einer Bank anlegen, und zwar mindestens zum üblichen Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist (§ 551 Abs. 3 BGB). Die Erträge stehen dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit. Ausgezahlt wird also nicht jedes Jahr, die Zinsen bleiben auf dem Konto und kommen am Ende zusammen mit der Kaution zurück.
Mieter und Vermieter dürfen eine andere Anlageform vereinbaren, etwa Festgeld oder ein Mietkautionsdepot mit Fonds. Dann bekommt der Mieter die Erträge dieser Anlage, trägt aber auch das Kursrisiko, und ein schlechtes Börsenjahr kurz vor dem Auszug kann die Kaution schrumpfen lassen. Verboten ist dagegen, die Kaution auf das eigene Geschäftskonto zu legen oder die Verzinsung per Vertrag auszuschließen. Eine solche Abrede ist nach § 551 Abs. 4 BGB unwirksam.
Nur Studenten- und Jugendwohnheime sind von der Zinspflicht ausgenommen. Für alle anderen Mietwohnungen gilt sie, und das betrifft eine Mehrheit der Haushalte, denn nach dem Mikrozensus wohnt mehr als die Hälfte der Haushalte in Deutschland zur Miete (Statistisches Bundesamt, Mikrozensus Wohnen, 2023).
Welcher Zinssatz für die Mietkaution gilt
Maßstab ist der marktübliche Zins für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist, den die Deutsche Bundesbank in ihrer Zinsstatistik als Durchschnitt aller Banken ausweist. Dieser Wert lag zwischen etwa 2014 und 2022 nahe null und ist seitdem wieder gestiegen, im Jahresmittel 2025 auf rund 0,7 Prozent (Deutsche Bundesbank, MFI-Zinsstatistik). Das klingt nach wenig. Es ist aber das Siebzigfache der 0,01 Prozent, die manche klassischen Kautionssparbücher heute noch bringen.
Genau dort entsteht Streit. Der Vermieter muss nicht das beste Angebot am Markt suchen, wohl aber den üblichen Satz erreichen. Legt er die Kaution bei einer Bank an, die deutlich darunter bleibt, kann der Mieter die Differenz als Schadenersatz verlangen. Die Kautionszinsrechner von Mietervereinen und Anwaltskanzleien nehmen deshalb die Bundesbank-Werte als Untergrenze.
So rechnest du deine Kautionszinsen nach
Die Bank schreibt die Zinsen einmal im Jahr gut und verzinst sie im nächsten Jahr mit, du rechnest also mit Zinseszins. Für eine Kaution von 2.400 Euro sieht das bei acht Jahren Mietdauer so aus:
- bei durchgehend 0,2 Prozent, rund 39 Euro Zinsen
- bei durchgehend 0,5 Prozent, rund 98 Euro Zinsen
- bei durchgehend 0,7 Prozent, rund 137 Euro Zinsen
In Wirklichkeit lag der Zins jedes Jahr anders. Für eine genaue Rechnung nimmst du pro Mietjahr den Bundesbank-Durchschnitt und multiplizierst ihn mit dem Kontostand zu Jahresbeginn. Bei Verträgen, die fast nur in die Nullzinsjahre fallen, kommen ein paar Euro zusammen, mehr nicht. Wer 2023 oder später eingezogen ist, hat einen Anspruch, der sich lohnt.
Raten musst du nicht. Du darfst vom Vermieter verlangen, dass er dir zeigt, wo und wie die Kaution angelegt ist, etwa mit einer Kopie des Kontoauszugs oder einer Bankbestätigung. Solange er das verweigert, darf der Mieter nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs laufende Mietzahlungen in Höhe der Kaution zurückhalten. Das wirkt meist schnell, sollte aber schriftlich angekündigt und begründet sein, damit dir niemand einen Zahlungsrückstand vorwerfen kann.
Wer die Steuer auf die Kautionszinsen trägt
Steuerlich sind die Kautionszinsen Kapitalerträge des Mieters, nicht des Vermieters. Weil das Konto meist auf den Namen des Vermieters als Treuhänder läuft, kann der Mieter dort keinen Freistellungsauftrag erteilen. Die Bank zieht deshalb Abgeltungsteuer ab, sobald Zinsen anfallen, und stellt eine Steuerbescheinigung aus.
Diese Bescheinigung muss der Vermieter dir weitergeben. Mit ihr holst du die einbehaltene Steuer über die Anlage KAP deiner Einkommensteuererklärung zurück, sofern dein Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro im Jahr noch nicht ausgeschöpft ist. Bei einer Kaution von 2.400 Euro geht es um einstellige Beträge. Ob du dafür die Anlage KAP ausfüllst, ist Geschmackssache, bei Gewerbekautionen in fünfstelliger Höhe sieht das anders aus.
Bürgschaft, Kautionsversicherung oder Depot: wann es keine Zinsen gibt
Zinsen entstehen nur bei einer Barkaution, die auf einem Konto liegt. Bei anderen Sicherheiten, die das Gesetz ebenfalls erlaubt, gibt es keine Kautionszinsen, dafür andere Vor- und Nachteile, die du kennen solltest, bevor du dich entscheidest.
Bei einer Mietbürgschaft verpflichtet sich eine Bank oder eine Privatperson, für Forderungen des Vermieters einzustehen. Die Bank verlangt dafür eine jährliche Avalgebühr und blockiert häufig einen Teil deines Kreditrahmens. Bei einer Kautionsversicherung zahlt ein Versicherer im Schadensfall an den Vermieter und holt sich das Geld anschließend bei dir zurück. Du zahlst dafür einen jährlichen Beitrag, meist ein paar Prozent der Kautionssumme, und das Geld ist weg, auch wenn nie ein Schaden entsteht.
Rechne das einmal durch. Bei einer Kaution von 2.400 Euro und einem Versicherungsbeitrag von 4 Prozent zahlst du rund 96 Euro im Jahr, nach acht Jahren also fast 800 Euro, für die du nichts zurückbekommst. Eine Barkaution bringt dagegen Zinsen, und die Summe kommt vollständig zurück. Die Versicherung lohnt sich daher nur, wenn du das Geld für die Kaution wirklich nicht flüssig hast oder es anderswo deutlich besser angelegt ist.
Eine Zwischenform ist das Mietkautionsdepot. Statt auf einem Sparbuch liegt das Geld in Fonds, meist breit gestreuten ETFs, und wird an den Vermieter verpfändet. Über acht oder zehn Jahre kann das deutlich mehr bringen als jeder Kautionszins. Der Haken ist das Kursrisiko, denn fällt der Depotwert unter die vereinbarte Kautionssumme, kann der Vermieter verlangen, dass du nachschießt. Ein Depot setzt außerdem voraus, dass der Vermieter zustimmt, er muss sich auf diese Anlageform nicht einlassen.
Rückzahlung, Eigentümerwechsel und Verjährung
Nach dem Auszug darf der Vermieter in Ruhe prüfen, ob er noch Forderungen hat, und die Gerichte halten dafür bis zu sechs Monate für vertretbar. Steht noch eine Betriebskostenabrechnung aus, darf er einen Teil der Kaution so lange zurückhalten, wie eine Nachzahlung zu erwarten ist. Zinsen laufen in dieser Zeit weiter und gehören ebenfalls dir.
Verkauft der Vermieter die Wohnung, tritt der neue Eigentümer in die Pflichten aus der Kaution ein (§ 566a BGB). Er schuldet dir die Rückzahlung samt Zinsen, auch wenn ihm der Verkäufer das Geld nie überwiesen hat. Bekommst du vom neuen Eigentümer nichts, haftet der frühere Vermieter weiter. Hebe deshalb Mietvertrag, Zahlungsbeleg der Kaution und jeden Schriftwechsel dazu auf, bis die Kaution vollständig zurück ist.
Dein Rückzahlungsanspruch verjährt nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem er fällig wurde (§ 195, § 199 BGB). Fällig wird er nach Ablauf der Prüffrist. Wer die Sache schleifen lässt, verliert im schlimmsten Fall nicht nur die Zinsen, sondern die ganze Kaution. Wie Vermieter auf der anderen Seite Erhöhungen begründen müssen, erklärt unser Artikel Mieterhöhung Begründung: Welche Nachweise das Gesetz verlangt.
Musterschreiben: Zinsen schriftlich nachfordern
Hat der Vermieter die Kaution ohne Zinsen zurückgezahlt oder keine Abrechnung geschickt, forderst du die Zinsen am besten schriftlich und mit Frist nach. Ein solches Schreiben braucht keine juristischen Formulierungen, es muss nur vier Dinge enthalten.
- Die Angaben zum Mietverhältnis, also Adresse der Wohnung, Beginn und Ende des Mietvertrags und die Höhe der gezahlten Kaution.
- Den Hinweis auf § 551 Abs. 3 BGB, nach dem die Zinsen dem Mieter zustehen.
- Die Aufforderung, die Verzinsung nachzuweisen, etwa durch eine Bankbestätigung, oder die Zinsen nach dem Bundesbank-Durchschnitt zu berechnen.
- Eine Frist von zwei bis drei Wochen und deine Bankverbindung.
Schick das Schreiben per Einschreiben oder per Mail mit Lesebestätigung, damit du den Zugang nachweisen kannst. Reagiert der Vermieter nicht, helfen Mietervereine für einen überschaubaren Jahresbeitrag weiter, und bei kleinen Beträgen ist auch das gerichtliche Mahnverfahren ein günstiger Weg, der ohne Anwalt funktioniert.
Wer seine Kaution noch nicht zurückhat, sollte die Abrechnung genau prüfen. Der Vermieter darf nur Forderungen verrechnen, die aus dem Mietverhältnis stammen, etwa offene Mieten, Nachzahlungen aus der Betriebskostenabrechnung oder nachweisbare Schäden über die normale Abnutzung hinaus. Pauschale Abzüge für eine angebliche Endreinigung oder für Gebrauchsspuren nach zehn Jahren Wohnen sind meist unberechtigt.
Für Vermieter lohnt sich übrigens ein Blick auf ihre alten Kautionskonten. Wer Kautionen vor Jahren auf Sparbüchern mit Minimalzins angelegt hat, kann sie heute auf ein besser verzinstes Mietkautionskonto umschichten, solange die Trennung vom eigenen Vermögen gewahrt bleibt. Das senkt das Risiko, später Schadenersatz für entgangene Zinsen zahlen zu müssen, und es spart Diskussionen beim Auszug.
Häufige Fragen zu Mietkaution Zinsen
Ist der Vermieter verpflichtet, die Kaution zu verzinsen?
Ja, bei einer Barkaution für Wohnraum muss der Vermieter das Geld getrennt von seinem Vermögen mindestens zum üblichen Zins für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist anlegen. Die Pflicht lässt sich vertraglich nicht ausschließen. Ausgenommen sind nur Studenten- und Jugendwohnheime.
Was passiert, wenn der Vermieter die Kaution nicht angelegt hat?
Der Vermieter schuldet dir dann die Zinsen, die eine ordnungsgemäße Anlage gebracht hätte, als Schadenersatz. Während des Mietverhältnisses darfst du außerdem die Miete in Höhe der Kaution zurückhalten, bis er die getrennte Anlage nachweist. Das größere Problem ist allerdings ein anderes, denn ohne getrennte Anlage ist deine Kaution bei einer Insolvenz des Vermieters nicht geschützt.
Darf der Vermieter die Kaution ohne Zinsen zurückzahlen?
Nein, die Zinsen gehören dem Mieter und müssen mit der Kaution ausgezahlt werden. Zahlt der Vermieter nur den ursprünglichen Betrag zurück, kannst du die Zinsen schriftlich nachfordern und dafür die Bundesbank-Werte als Berechnungsgrundlage verwenden.
Wie lange kann ich Zinsen auf die Mietkaution nachfordern?
Der Anspruch verjährt nach drei Jahren zum Jahresende, die Frist beginnt mit der Fälligkeit der Rückzahlung nach dem Ende der Prüffrist. Wer im Herbst ausgezogen ist und die Abrechnung im Folgejahr erhält, hat damit meist bis Ende des vierten Jahres nach dem Auszug Zeit.
Wie hoch sind die Zinsen auf eine Mietkaution aktuell?
Maßgeblich ist der übliche Zins für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist, den die Bundesbank veröffentlicht. Er lag im Jahresmittel 2025 bei rund 0,7 Prozent. Viele Banken zahlen auf Kautionskonten weniger, was zu einem Schadenersatzanspruch des Mieters führen kann.