Eine Vollmacht Vorlage ist in fünf Minuten ausgefüllt. Ob das Blatt danach am Schalter der Zulassungsstelle oder im Grundbuchamt anerkannt wird, hängt an Details, die in kaum einem Muster stehen, vor allem an der Originalunterschrift und an einem sauber umrissenen Umfang. Unten findest du einen Mustertext zum Kopieren und die Antworten auf zwei Fragen, die fast immer folgen: welche Art von Vollmacht du brauchst und wie du sie im Zweifel wieder zurückholst.
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt nicht die Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt. Die rechtliche Lage kann sich ändern, prüfe aktuelle Regelungen stets mit einer Fachkraft.
Was eine Vollmacht rechtlich ist
Eine Vollmacht ist die Befugnis, im Namen einer anderen Person rechtlich wirksam zu handeln, das Bürgerliche Gesetzbuch spricht in § 166 Abs. 2 von einer „durch Rechtsgeschäft erteilten Vertretungsmacht“. Unterschreibt die bevollmächtigte Person einen Vertrag, bist du daran gebunden und nicht sie (§ 164 BGB). Erteilen kannst du die Vollmacht ihr gegenüber oder direkt gegenüber der Stelle, mit der sie verhandeln soll, also etwa deiner Bank.
Eine Unterscheidung fehlt in fast jeder Vorlage, obwohl sie später Streit erspart. Die Vollmacht legt fest, was die bevollmächtigte Person nach außen tun kann. Was sie im Verhältnis zu dir tun darf, ergibt sich aus eurer Absprache, juristisch meist ein Auftrag. Die Bank sieht nur die Vollmacht. Erlaubt diese deiner Tochter den Zugriff auf das ganze Konto, obwohl ihr vereinbart habt, dass sie nur die Miete überweist, hält sich die Bank an die Vollmacht und nicht an eure Abmachung. In eine Vollmacht gehört deshalb nur so viel Befugnis, wie du tatsächlich aus der Hand geben willst.
Wer eine Vollmacht erteilt, muss geschäftsfähig sein. Unterschreibt jemand im Zustand fortgeschrittener Demenz, ist die Vollmacht angreifbar, auch wenn jedes Feld der Vorlage korrekt ausgefüllt ist.
Mustertext für eine einfache Vollmacht
Die folgende Vollmacht Vorlage passt für eine einzelne, klar umrissene Angelegenheit, zum Beispiel das Abholen eines Einschreibens oder die Umschreibung eines Autos. Die Angaben in eckigen Klammern ersetzt du durch deine Daten.
Vollmacht
Hiermit bevollmächtige ich
[Vorname Nachname], geboren am [TT.MM.JJJJ], wohnhaft in [Straße Hausnummer, PLZ Ort]
(Vollmachtgeber)Frau/Herrn
[Vorname Nachname], geboren am [TT.MM.JJJJ], wohnhaft in [Straße Hausnummer, PLZ Ort]
(bevollmächtigte Person)mich in folgender Angelegenheit zu vertreten:
[genaue Beschreibung, z. B. „Abholung des Einschreibens mit der Sendungsnummer … in der Postfiliale …“ oder „Umschreibung meines Fahrzeugs mit dem Kennzeichen … bei der Zulassungsstelle …“]Die bevollmächtigte Person ist berechtigt, in dieser Angelegenheit alle erforderlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen sowie Unterlagen in Empfang zu nehmen. Eine Untervollmacht darf sie nicht erteilen.
Die Vollmacht gilt [bis zum TT.MM.JJJJ / bis auf schriftlichen Widerruf].
[Ort], den [Datum]
______________________ (Unterschrift Vollmachtgeber)
______________________ (Unterschrift bevollmächtigte Person, optional)
Die Unterschrift der bevollmächtigten Person schreibt das Gesetz nicht vor, sie erleichtert aber den Abgleich mit ihrem Ausweis. Zulassungsstellen und Bürgerämter wollen neben der Vollmacht in der Regel den Ausweis der bevollmächtigten Person sehen und häufig auch eine Kopie des Ausweises des Vollmachtgebers. Ein kurzer Anruf vorher spart den zweiten Weg.
Für wiederkehrende Anliegen, etwa sämtliche Post- und Paketsendungen oder alle Termine bei einer bestimmten Behörde, lässt sich der Satz zur Angelegenheit weiter fassen. Je allgemeiner er wird, desto ehrlicher solltest du prüfen, ob du der Person diesen Spielraum wirklich geben willst.
Einzel-, General- oder Vorsorgevollmacht: welche Art du brauchst
Welche Vollmacht passt, hängt davon ab, ob du eine einzelne Aufgabe abgeben willst, einen ganzen Lebensbereich oder für den Ernstfall alles. Im Alltag begegnen dir vier Formen.
| Art | Umfang | Typischer Einsatz |
|---|---|---|
| Einzel- oder Spezialvollmacht | ein konkretes Geschäft | Paket abholen, Auto ummelden, Wohnungsübergabe |
| Art- oder Gattungsvollmacht | eine bestimmte Art von Geschäften | alle Bankgeschäfte bei einer Bank, alle Anliegen beim Jobcenter |
| Generalvollmacht | alle Angelegenheiten, in denen Vertretung zulässig ist | längerer Auslandsaufenthalt, umfassende Vermögensverwaltung |
| Vorsorgevollmacht | Vermögen, Behörden und auf Wunsch Gesundheit und Aufenthalt | für den Fall, dass du selbst nicht mehr entscheiden kannst |
Die Generalvollmacht wirkt bequem, für die meisten ist sie trotzdem die falsche Antwort auf ein berechtigtes Anliegen. Mit ihr kann die bevollmächtigte Person Verträge schließen und Konten leerräumen, ohne dich zu fragen. Höchstpersönliches bleibt ausgenommen, ein Testament oder eine Heirat kann niemand in deinem Namen erledigen. Selbst eine Generalvollmacht reicht außerdem nicht für Entscheidungen über riskante ärztliche Eingriffe oder freiheitsentziehende Maßnahmen, denn nach § 1820 Abs. 2 BGB müssen diese in einer schriftlichen Vollmacht ausdrücklich genannt sein.
Das Dokument, auf das es nach einem Unfall oder im Alter wirklich ankommt, ist deshalb die Vorsorgevollmacht. Liegt eine wirksame Vorsorgevollmacht vor, bestellt das Betreuungsgericht keinen gesetzlichen Betreuer, soweit die Vollmacht reicht (§ 1814 Abs. 3 BGB). Das Bundesministerium der Justiz bietet ein kostenloses Formular an, in dem die Gesundheitsfragen schon ausdrücklich aufgeführt sind (Bundesministerium der Justiz, Broschüre „Betreuungsrecht“). Seit 2023 dürfen sich Ehegatten im medizinischen Notfall zwar gegenseitig vertreten. Dieses Notvertretungsrecht nach § 1358 BGB gilt aber nur für Gesundheitsfragen und für höchstens sechs Monate, eine Vorsorgevollmacht ersetzt es also nicht.
Für Unternehmen gelten eigene Regeln. Prokura und Handlungsvollmacht stehen im Handelsgesetzbuch, die Prokura wird ins Handelsregister eingetragen, und eine private Vorlage hilft dort nicht weiter.
Form: wann Original, Beglaubigung oder Notar nötig ist
Eine Vollmacht ist grundsätzlich formfrei und könnte sogar mündlich erteilt werden, auch wenn das Geschäft selbst eine bestimmte Form verlangt (§ 167 Abs. 2 BGB). Im Alltag hilft dir das kaum, denn niemand gibt Unterlagen oder Geld an jemanden heraus, der bloß behauptet, bevollmächtigt zu sein. Schriftlich und eigenhändig unterschrieben ist deshalb der Normalfall.
Ernst wird es beim Original, sobald die bevollmächtigte Person ein einseitiges Rechtsgeschäft vornimmt, also einen Vertrag kündigt oder von einem Kauf zurücktritt. Liegt der Erklärung keine Vollmachtsurkunde im Original bei, darf der Empfänger sie nach § 174 BGB unverzüglich zurückweisen, und dann ist sie unwirksam. Eine Kopie genügt nicht, auch nicht als Scan per E-Mail. Wer für die Eltern die Wohnung kündigt, legt deshalb das Original bei und behält selbst eine Kopie.
Mehr als eine Unterschrift verlangen vor allem Register und Banken.
- Öffentliche Beglaubigung. Ein Notar bestätigt, dass die Unterschrift von dir stammt. Das Grundbuchamt akzeptiert Vollmachten nach § 29 GBO nur in dieser Form, das Handelsregister ebenso. Vorsorgevollmachten beglaubigt auch die örtliche Betreuungsbehörde, für eine Gebühr von 10 Euro.
- Notarielle Beurkundung. Der Notar liest die Vollmacht vor, berät dich und prüft deine Geschäftsfähigkeit. Nötig ist das etwa, wenn eine Vollmacht zum Kauf oder Verkauf eines Grundstücks unwiderruflich sein soll. Bei umfassenden Vorsorgevollmachten ist die Beurkundung freiwillig, macht das Dokument aber später deutlich schwerer angreifbar.
- Bankformulare. Für Kontovollmachten erkennen Banken und Sparkassen oft nur ihr eigenes Formular an, das du in der Filiale unterschreibst. Frag dort nach, bevor du dich auf eine selbst geschriebene Vorlage verlässt.
Damit eine Vorsorgevollmacht im Ernstfall auch gefunden wird, kannst du sie im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen. Betreuungsgerichte fragen das Register ab, bevor sie einen Betreuer bestellen. Die Eintragung kostet online ab 20,50 Euro (Bundesnotarkammer, Zentrales Vorsorgeregister), gespeichert wird dort nur, dass es die Vollmacht gibt und wer bevollmächtigt ist, nicht das Dokument selbst.
Befristung, Widerruf und Erlöschen
Eine Vollmacht endet, wenn ihre Frist abläuft, wenn ihr Zweck erledigt ist oder wenn du sie widerrufst, und widerrufen kannst du sie grundsätzlich jederzeit (§ 168 BGB). Bei einer Einzelvollmacht erledigt sich das meist von selbst. Ist das Paket abgeholt, ist die Vollmacht verbraucht.
Heikler sind Vollmachten, die als Urkunde im Umlauf sind. Solange die bevollmächtigte Person das Original in der Hand hat, darf ein gutgläubiger Dritter weiter darauf vertrauen (§ 172 BGB). Ein Widerruf allein genügt deshalb nicht. Verlange die Urkunde zurück, wozu die bevollmächtigte Person nach § 175 BGB verpflichtet ist, und schreib Banken oder Behörden, denen die Vollmacht vorliegt, direkt an. Rückt jemand das Original nicht heraus, kann das Amtsgericht es für kraftlos erklären.
Weniger bekannt ist, was nach dem Tod passiert. Eine Vollmacht erlischt mit dem Tod des Vollmachtgebers im Zweifel nicht, sie gilt gegenüber den Erben weiter, die sie dann widerrufen können. Soll die bevollmächtigte Person ausdrücklich auch danach noch Rechnungen bezahlen oder die Beerdigung organisieren dürfen, schreibst du den Satz „Die Vollmacht gilt über meinen Tod hinaus“ hinein. Wie das Vermögen verteilt wird, regelt die Vollmacht allerdings nicht. Fehlt ein Testament, gilt die gesetzliche Erbfolge ohne Testament.
Finger weg von Bedingungen wie „nur für den Fall, dass ich geschäftsunfähig werde“. Ein Bankmitarbeiter kann nicht prüfen, ob die Bedingung eingetreten ist, und wird die Vollmacht im Zweifel ablehnen. Besser funktioniert eine Vollmacht, die nach außen ohne Bedingung gilt, kombiniert mit einer internen Absprache, ab wann sie genutzt werden darf.
Typische Fehler, an denen Vollmachten scheitern
Vollmachten scheitern selten an der Rechtslage und oft an Kleinigkeiten beim Ausfüllen. Auf diese sechs Punkte solltest du achten.
- Unklarer Umfang. „In allen Angelegenheiten“ für ein einziges Einschreiben ist zu viel, „Post abholen“ für ein Paket beim privaten Paketdienst womöglich zu wenig.
- Kopie statt Original. Bei Kündigungen und Rücktritten führt das zur Zurückweisung nach § 174 BGB.
- Fehlende Identifikationsdaten. Ohne Geburtsdatum und Anschrift lässt sich die bevollmächtigte Person nicht zweifelsfrei zuordnen.
- Gesundheitsfragen nicht ausdrücklich genannt. Eine Vorsorgevollmacht ohne diese Passage hilft im Krankenhaus nicht weiter.
- Geschäfte mit sich selbst. Soll die bevollmächtigte Person etwa dein Auto an sich selbst verkaufen dürfen, muss die Vollmacht sie davon ausdrücklich befreien (§ 181 BGB).
- Unauffindbares Dokument. Eine Vorsorgevollmacht, von der niemand weiß, wo sie liegt, ist im Notfall so gut wie keine.
Bei weitreichenden Vollmachten lohnt ein Blick einmal im Jahr. Stimmen Anschrift und Telefonnummer der bevollmächtigten Person noch, und willst du überhaupt noch dieselbe Person? Eine Vollmacht mit frischem Datum erspart im Ernstfall lästige Rückfragen.
Häufige Fragen zur Vollmacht Vorlage
Wie schreibe ich eine kurze Vollmacht?
Eine kurze Vollmacht nennt deinen Namen, dein Geburtsdatum und deine Anschrift, dieselben Angaben zur bevollmächtigten Person, die konkrete Angelegenheit und eine Befristung. Sie endet mit Ort, Datum und deiner Unterschrift. Mehr braucht es für einen Behördengang oder eine Paketabholung nicht.
Kann ich eine Vollmacht per Hand schreiben?
Ja, eine handschriftliche Vollmacht ist genauso wirksam wie eine ausgedruckte Vorlage, solange sie lesbar ist und alle nötigen Angaben enthält. Entscheidend ist deine eigenhändige Unterschrift im Original.
Welche Arten von Vollmachten gibt es?
Im Alltag unterscheidet man vor allem Einzelvollmacht, Art- oder Gattungsvollmacht, Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht. Für Unternehmen kommen Prokura und Handlungsvollmacht nach dem Handelsgesetzbuch hinzu.
Wo bekomme ich Vordrucke für Vollmachten?
Vordrucke für einfache Vollmachten bieten Städte, Gemeinden und die Bundesagentur für Arbeit zum Download an. Ein Formular für die Vorsorgevollmacht gibt es kostenlos beim Bundesministerium der Justiz. Für Kontovollmachten verwenden Banken in der Regel eigene Formulare.