Samstag, 7. Juni 2026

Versicherung

Befreiung Rentenversicherung: Wer sie beantragen kann und was sie kostet

Befreiung Rentenversicherung für Minijobber, Kammerberufe, Selbstständige und Handwerker: Voraussetzungen, Fristen, Widerruf seit Juli 2026.

Barista mit schwarzer Schürze arbeitet an einer Espressomaschine im Café

Foto: Pavel Danilyuk / Pexels

Eine Befreiung von der Rentenversicherung steht nur wenigen Gruppen offen, und sie kostet fast immer mehr, als sie auf den ersten Blick spart. Den Antrag stellen können Minijobber, Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke, bestimmte Selbstständige und Handwerker mit langer Beitragszeit. Für Minijobber gibt es seit dem 1. Juli 2026 zudem einen Weg zurück, der vorher verschlossen war.

Wichtiger Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung durch einen zugelassenen Versicherungsberater. Bitte wende dich bei konkreten Fragen an eine qualifizierte Fachkraft.

Wer sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen kann

Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist nur auf Antrag und nur für die Gruppen möglich, die § 6 SGB VI ausdrücklich nennt. Wer regulär angestellt ist und mehr als 603 Euro im Monat verdient, hat keine Wahl. Nicht zu verwechseln ist die Befreiung mit der Versicherungsfreiheit, die Beamte automatisch haben, ohne je einen Antrag zu stellen.

In Frage kommen vier Gruppen, für die jeweils eigene Regeln gelten.

  • Minijobber mit einem Verdienst bis 603 Euro im Monat
  • Angestellte Ärzte, Anwälte, Apotheker, Architekten und andere Kammerberufe, die Pflichtmitglied in einem Versorgungswerk sind
  • Selbstständige mit nur einem Auftraggeber in den ersten drei Jahren nach der Gründung
  • Selbstständige Handwerker nach mindestens 18 Jahren Pflichtbeiträgen

Befreiung im Minijob: was sie spart und was sie kostet

Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, können sich aber mit einem formlosen schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber befreien lassen. Im gewerblichen Minijob zahlt der Arbeitgeber pauschal 15 Prozent zur Rentenversicherung, der Minijobber stockt mit 3,6 Prozent auf den vollen Satz von 18,6 Prozent auf. Bei 603 Euro Verdienst behältst du durch die Befreiung also rund 22 Euro im Monat. Im Privathaushalt zahlt der Arbeitgeber nur 5 Prozent, dort beträgt der Eigenanteil 13,6 Prozent.

Der Arbeitgeber meldet die Befreiung innerhalb von sechs Wochen an die Minijob-Zentrale. Widerspricht diese nicht binnen eines Monats, gilt sie als erteilt, ganz ohne Bescheid (Minijob-Zentrale, 2026). Ab dann erfasst sie alle Minijobs, die du gleichzeitig oder später ausübst.

Was du dafür aufgibst, steht nirgends auf dem Gehaltszettel. Mit vollen Beiträgen zählt jeder Minijob-Monat als Pflichtbeitragszeit. Die Rente steigt dadurch nur um ein paar Euro, entscheidend sind die Nebenwirkungen. Du behältst Anspruch auf Reha und auf die Erwerbsminderungsrente, für die drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren nötig sind, und du bist unmittelbar riester-förderberechtigt. Für jemanden, der neben Kindern oder Pflege nur einen Minijob hat, wiegt das schwerer als 22 Euro im Monat.

Rechenbeispiel: Was der Eigenanteil im Minijob bringt

Wer sich im Minijob nicht befreien lässt, bekommt für seinen Eigenanteil nur wenig zusätzliche Rente, aber volle Pflichtbeitragszeiten. Dieses Verhältnis zu verstehen, ist der Schlüssel für die Entscheidung, und es wird in den meisten Ratgebern unterschlagen.

Auch bei einer Befreiung zahlt der Arbeitgeber seine 15 Prozent weiter, und auch daraus entstehen Rentenansprüche, nur eben in geringerem Umfang und ohne dass diese Monate als Pflichtbeitragszeit zählen. Dein Eigenanteil von 3,6 Prozent stockt diesen Betrag auf den vollen Beitrag auf. Bei 603 Euro Verdienst sind das gut 260 Euro im Jahr. Der Rentenzuwachs, der allein auf diesen Eigenanteil entfällt, liegt pro Beschäftigungsjahr bei grob einem Euro Monatsrente, nach zehn Jahren Minijob also bei rund zehn Euro im Monat, lebenslang.

Gemessen an rund 2.600 Euro Eigenbeitrag in zehn Jahren ist das keine glänzende Rendite, du hättest das Geld nach gut 20 Rentenjahren wieder herein. Der eigentliche Wert liegt woanders. Mit vollen Beiträgen zählen die Minijob-Monate für die Wartezeiten, etwa die 35 Jahre für eine Altersrente für langjährig Versicherte oder die fünf Jahre für den Rentenanspruch überhaupt, und sie halten den Erwerbsminderungsschutz am Leben.

Was das wert ist, zeigt ein Fall, den die Rentenversicherung so oder ähnlich häufig sieht. Eine Mutter ist nach der Elternzeit nur noch im Minijob tätig und lässt sich befreien. Drei Jahre später erkrankt sie schwer und kann nicht mehr arbeiten. Weil ihr in den letzten fünf Jahren die nötigen drei Jahre Pflichtbeiträge fehlen, bekommt sie keine Erwerbsminderungsrente, obwohl sie davor zwölf Jahre voll eingezahlt hat. Mit 22 Euro Eigenanteil im Monat wäre dieser Schutz erhalten geblieben. Genau für solche Fälle ist der neue Widerruf gedacht.

Neu seit Juli 2026: Die Befreiung lässt sich widerrufen

Seit dem 1. Juli 2026 können Minijobber ihre Befreiung einmalig und nur für die Zukunft widerrufen (Deutsche Rentenversicherung, Meldung vom 5. Juni 2026). Vorher war die Entscheidung für die ganze Dauer des Minijobs bindend, und wer sie später bereute, musste den Job wechseln.

Den Widerruf beantragst du wie die Befreiung beim Arbeitgeber. Ab dem Folgemonat zahlst du wieder deinen Eigenanteil und erwirbst volle Ansprüche. Rückwirkend geht das nicht, und einen zweiten Wechsel lässt das Gesetz nicht zu, du bleibst also für den Rest dieses Minijobs versichert.

Zwei Gruppen profitieren besonders. Wer absehbar die Wartezeit von fünf Jahren für eine Regelaltersrente noch nicht erfüllt, kann sie mit Minijob-Monaten auffüllen. Und wer seinen Erwerbsminderungsschutz nach einer längeren Familienphase wieder aufbauen will, kommt über den Minijob schneller in die nötigen Pflichtbeitragszeiten.

Versorgungswerk, Selbstständige und Handwerker

Angestellte Kammerberufe stellen den Befreiungsantrag elektronisch über ihr Versorgungswerk, das ihn an die Deutsche Rentenversicherung weiterleitet. Geht der Antrag innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Beschäftigung ein, wirkt die Befreiung ab dem ersten Tag, sonst erst ab Eingang. Sie gilt außerdem nur für die konkrete Stelle, bei jedem Arbeitgeberwechsel ist ein neuer Antrag fällig. Genau das vergessen erstaunlich viele Ärzte und Juristen, und dann zahlen sie monatelang doppelt.

Selbstständige, die im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber arbeiten und keine eigenen Angestellten haben, sind nach § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI versicherungspflichtig. Sie können sich für drei Jahre ab Aufnahme der Selbstständigkeit befreien lassen, ebenso nach Vollendung des 58. Lebensjahres. Den Antrag stellst du mit dem Formular V0050 bei der Deutschen Rentenversicherung. Gerade bei einer Gründung im Nebenerwerb lohnt dieser Blick, mehr dazu im Artikel Nebenberuflich selbstständig: Anmeldung, Steuern und Krankenversicherung 2026.

Selbstständige Handwerker in der Handwerksrolle sind ebenfalls pflichtversichert. Nach 18 Jahren mit Pflichtbeiträgen, also 216 Monaten, dürfen sie die Befreiung beantragen (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI). Der Reiz liegt darin, ab dann selbst über die Altersvorsorge zu entscheiden. Die bis dahin erworbenen Ansprüche bleiben erhalten, es kommen nur keine neuen hinzu.

Wann die Befreiung sich lohnt und wann nicht

Die Befreiung lohnt sich, wenn ein gleichwertiger Ersatz vorhanden ist, und sie schadet, wenn das gesparte Geld einfach im Alltag verschwindet. Für Kammerberufe ist das Versorgungswerk meist die bessere Wahl, weil es bei vergleichbaren Beiträgen häufig höhere Leistungen zahlt. Bei Handwerkern nach 18 Jahren entscheidet allein die Disziplin, ob der gesparte Beitrag tatsächlich in einer eigenen Vorsorge landet.

Bei Minijobbern weist die Deutsche Rentenversicherung in ihren Merkblättern vor allem auf den verlorenen Erwerbsminderungsschutz hin. Wer ohnehin über einen Hauptjob versichert ist und den Minijob nur nebenbei macht, verliert durch die Befreiung dagegen kaum etwas. Wie die betriebliche Altersvorsorge als Baustein ins Bild passt, erklärt der Ratgeber Betriebliche Altersvorsorge Steuer: Vorteile beim Einzahlen, Kosten bei der Auszahlung.

Häufige Fehler beim Befreiungsantrag

Die meisten Probleme mit der Befreiung entstehen nicht bei der Entscheidung selbst, sondern bei Fristen und Zuständigkeiten. Bei Minijobs wirkt die Befreiung erst ab dem Monat, in dem der Antrag beim Arbeitgeber eingeht. Wer den Antrag Wochen nach Jobbeginn abgibt, hat für die ersten Monate trotzdem Beiträge gezahlt, eine Rückerstattung gibt es dafür nicht.

Bei Kammerberufen ist der häufigste Fehler der verpasste neue Antrag nach einem Stellenwechsel. Die Befreiung hängt an der konkreten Beschäftigung, und wer von einer Klinik in die nächste wechselt, ist ohne neuen Antrag automatisch wieder in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Der Arbeitgeber meldet dann Beiträge an die Rentenversicherung statt ans Versorgungswerk, und das Geld zurückzuholen, ist mühsam.

Selbstständige mit einem Auftraggeber übersehen oft, dass sie überhaupt versicherungspflichtig sind. Stellt die Rentenversicherung das Jahre später fest, etwa bei einer Betriebsprüfung des Auftraggebers, drohen Nachzahlungen für bis zu vier Jahre. Ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung schafft hier frühzeitig Klarheit.

Vor jeder Entscheidung lohnt ein Blick in den eigenen Versicherungsverlauf. Die Deutsche Rentenversicherung schickt ihn auf Anfrage kostenlos zu, online über das Kundenportal oder per Post. Darin siehst du, wie viele Pflichtbeitragsmonate du in den letzten fünf Jahren gesammelt hast und ob Lücken drohen. Wer feststellt, dass für den Erwerbsminderungsschutz nur noch wenige Monate fehlen, sollte eine bestehende Befreiung im Minijob ernsthaft überdenken. Die kostenlose Beratung der Rentenversicherung in den Auskunfts- und Beratungsstellen hilft dabei, die eigenen Zahlen richtig einzuordnen, auch per Video oder Telefon.

Unterm Strich ist die Befreiung eine Abwägung zwischen einem kleinen sicheren Betrag heute und einem Schutz, den man hoffentlich nie braucht. Wer ohne andere Absicherung nur im Minijob arbeitet, sollte die 22 Euro im Monat eher als günstige Versicherung gegen Erwerbsunfähigkeit sehen als als verlorenes Geld. Für alle anderen ist die Befreiung eine legitime Entscheidung, solange sie bewusst getroffen wird.

Häufige Fragen zur Befreiung von der Rentenversicherung

Ist eine Befreiung von der Rentenversicherung nach 18 Jahren möglich?

Ja, aber nur für selbstständige Handwerker, die in der Handwerksrolle eingetragen sind. Nach 216 Monaten mit Pflichtbeiträgen können sie die Befreiung bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Für Angestellte gibt es keine vergleichbare Regel.

Kann ich als Minijobber in die Rentenkasse einzahlen?

Ja, das ist sogar der Normalfall. Minijobber sind automatisch rentenversicherungspflichtig und zahlen im Gewerbe einen Eigenanteil von 3,6 Prozent. Wer sich befreit hat, kann seit Juli 2026 einmalig widerrufen und wieder einzahlen.

Wer ist nicht pflichtversichert in der Rentenversicherung?

Versicherungsfrei sind unter anderem Beamte, Richter und Berufssoldaten, Bezieher einer Vollrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze sowie die meisten Selbstständigen. Ausnahmen bei Selbstständigen gelten etwa für Handwerker, Lehrer, Erzieher, Pflegekräfte und Künstler über die Künstlersozialkasse.

Was passiert mit bereits gezahlten Beiträgen nach der Befreiung?

Sie bleiben vollständig erhalten und fließen später in die Rente ein. Erstattet werden Beiträge nur in Ausnahmen, etwa wenn jemand die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren nicht erreicht hat und sie auch nicht mehr erreichen kann.

Kann ich die Befreiung im Minijob rückgängig machen?

Seit dem 1. Juli 2026 ja, allerdings nur einmal und nur für die Zukunft. Den Widerruf beantragst du beim Arbeitgeber, ab dem Folgemonat zahlst du wieder den Eigenanteil und erwirbst volle Pflichtbeitragszeiten. Ein erneuter Wechsel zurück in die Befreiung ist für diesen Minijob ausgeschlossen.

Mehr lesen

Das könnte dich auch interessieren