Ein Muster für die Kündigung einer Versicherung braucht nur wenige Zeilen, im Kern die Versicherungsnummer und den gewünschten Termin. Schwierig wird es an anderer Stelle, nämlich bei der Frage, bis wann die Kündigung beim Versicherer sein muss und wie du später beweist, dass sie angekommen ist. Die Vorlagen unten decken die häufigsten Anlässe ab, von der regulären Kündigung bis zur Sonderkündigung nach einer Beitragserhöhung oder einem Schaden, und die Fristen stammen direkt aus dem Versicherungsvertragsgesetz.
Wichtiger Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung durch einen zugelassenen Versicherungsberater. Bitte wende dich bei konkreten Fragen an eine qualifizierte Fachkraft.
Was in jede Versicherungskündigung gehört
Eine Versicherungskündigung ist wirksam, wenn sie den Vertrag eindeutig bezeichnet und rechtzeitig beim Versicherer eingeht. Eine Begründung brauchst du für die ordentliche Kündigung nicht. Diese Angaben gehören hinein:
- dein Name und deine Anschrift, bei mehreren Versicherungsnehmern alle Namen
- die Versicherungsscheinnummer und die Art der Versicherung
- der gewünschte Kündigungstermin, ergänzt um „hilfsweise zum nächstmöglichen Termin“
- die Bitte um eine schriftliche Bestätigung mit Angabe des Vertragsendes
- der Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats zum Vertragsende
Der Zusatz „hilfsweise zum nächstmöglichen Termin“ ist dein Sicherheitsnetz. Hast du dich bei der Frist um einen Tag verrechnet, gilt die Kündigung eben zum folgenden Termin, statt ins Leere zu laufen. Den Widerruf der Einzugsermächtigung nimmst du auf, damit nach Vertragsende nichts mehr abgebucht wird. Wie ein Lastschriftmandat aufgebaut ist und wie lange Rückbuchungen möglich sind, steht in unserem Artikel zur SEPA-Lastschriftmandat Vorlage.
Für die Form genügt in aller Regel die Textform, also auch eine E-Mail oder ein Fax. Für Verträge ab Oktober 2016 dürfen die Versicherungsbedingungen von Verbrauchern keine strengere Form verlangen, das stellt § 309 Nr. 13 BGB klar. Den gesetzlichen Kündigungsbutton, den Abo- und Streamingdienste anbieten müssen, gibt es bei Versicherungen dagegen nicht verpflichtend. § 312k BGB nimmt Finanzdienstleistungen ausdrücklich aus, und dazu zählen Versicherungsverträge. Manche Versicherer bieten trotzdem freiwillig ein Online-Formular an, einen Anspruch darauf hast du aber nicht.
Muster für die ordentliche Kündigung
Die ordentliche Kündigung beendet den Vertrag zum Ablauf der Versicherungsperiode, meist zum Ende des Versicherungsjahres. Das folgende Muster passt für Hausrat, Haftpflicht, Rechtsschutz und die meisten anderen Verträge mit jährlicher Laufzeit.
[Vorname Nachname]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort][Name des Versicherers]
[Anschrift des Versicherers][Ort], [Datum]
Kündigung meiner [Art der Versicherung], Versicherungsscheinnummer [Nummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den oben genannten Vertrag fristgerecht zum [Datum], hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Vertragsende schriftlich. Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
[Vorname Nachname]
Muster Kündigung Versicherung nach Beitragserhöhung und nach Schadensfall
Neben der ordentlichen Kündigung gibt es zwei Anlässe, bei denen du einen Vertrag außerhalb des regulären Termins beenden kannst, eine Beitragserhöhung und einen Schadensfall. In beiden Fällen hast du nur einen Monat Zeit, gerechnet ab einem bestimmten Ereignis, und diese Frist verstreicht schneller, als man denkt.
Nach einer Beitragserhöhung
Erhöht der Versicherer den Beitrag, ohne dass sich der Versicherungsschutz ändert, kannst du innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen, frühestens zu dem Tag, an dem die Erhöhung wirksam würde (§ 40 VVG). Der Versicherer muss dich auf dieses Recht hinweisen und die Erhöhung mindestens einen Monat vorher mitteilen. Wie hoch die Erhöhung ausfällt, spielt keine Rolle, auch drei Euro im Jahr lösen das Kündigungsrecht aus.
Außerordentliche Kündigung wegen Beitragserhöhung, Versicherungsscheinnummer [Nummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom [Datum] haben Sie mir eine Erhöhung des Beitrags zum [Datum] mitgeteilt. Hiermit mache ich von meinem Sonderkündigungsrecht nach § 40 VVG Gebrauch und kündige den Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung wirksam werden sollte, also zum [Datum].
Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung schriftlich. Das SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Nach einem Schadensfall
Nach einem Versicherungsfall dürfen in der Sach- und in der Haftpflichtversicherung beide Seiten kündigen, und zwar innerhalb eines Monats, nachdem die Verhandlungen über die Entschädigung abgeschlossen sind (§ 92 und § 111 VVG). Abgeschlossen sind sie, sobald der Versicherer gezahlt oder die Zahlung endgültig abgelehnt hat. Du kannst wählen, ob die Kündigung sofort oder erst zum Ende der laufenden Versicherungsperiode wirkt. Die sofortige Variante ist nur sinnvoll, wenn der neue Vertrag schon unterschrieben ist, sonst stehst du ein paar Wochen ohne Schutz da.
Kündigung nach Schadensfall, Versicherungsscheinnummer [Nummer], Schadennummer [Nummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Abschluss der Regulierung des oben genannten Schadens kündige ich den Vertrag gemäß § 92 VVG zum [sofort / Ende der laufenden Versicherungsperiode am Datum].
Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung und das Vertragsende schriftlich und erstatten Sie zu viel gezahlte Beiträge anteilig.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Fristen nach VVG: ein bis drei Monate, Stichtag 30. November bei Kfz
Die Kündigungsfrist einer Versicherung beträgt nach § 11 Abs. 3 VVG mindestens einen und höchstens drei Monate zum Ende der Versicherungsperiode, die genaue Frist steht im Versicherungsschein. Verträge mit einer Laufzeit von einem Jahr verlängern sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr, wenn niemand kündigt. Schließt jemand einen Vertrag über mehr als drei Jahre ab, kann er ihn trotzdem zum Ende des dritten Jahres und danach jährlich mit drei Monaten Frist kündigen (§ 11 Abs. 4 VVG).
| Versicherung | Übliche Regelung | Worauf achten |
|---|---|---|
| Kfz-Versicherung | ein Monat zum Ende des Versicherungsjahres, meist 31.12. | Kündigung muss bis 30.11. beim Versicherer sein |
| Hausrat, Haftpflicht, Rechtsschutz | ein bis drei Monate zum Ablauf | Ablaufdatum steht im Versicherungsschein |
| Lebens- und Rentenversicherung | zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode (§ 168 VVG) | Rückkaufswert oft unter den eingezahlten Beiträgen |
| Private Krankenversicherung | zum Ende des Versicherungsjahres | wirksam nur mit Nachweis einer Anschlussversicherung |
Entscheidend ist immer der Zugang beim Versicherer, nicht der Poststempel. Eine Kündigung, die am 30. November abgeschickt wird und am 2. Dezember ankommt, ist für die Kfz-Versicherung zu spät.
E-Mail, Online-Formular, Einschreiben: so wird der Zugang beweisbar
Den Zugang deiner Kündigung musst im Streitfall du beweisen, und nicht jeder Versandweg liefert dafür einen belastbaren Nachweis. Eine E-Mail ist zwar wirksam, doch wenn der Versicherer behauptet, sie nie bekommen zu haben, stehst du ohne Beleg da. Bitte deshalb ausdrücklich um eine Eingangsbestätigung und hake nach, wenn innerhalb einer Woche keine kommt.
Per Post bieten sich zwei Varianten an. Beim Einwurf-Einschreiben dokumentiert der Zusteller den Einwurf in den Briefkasten des Versicherers, und du kannst den Status online abrufen. Beim Einschreiben mit Rückschein, das die Verbraucherzentrale Niedersachsen in ihrem Musterbrief empfiehlt, bekommst du die Unterschrift des Empfängers als Beleg zurück (Verbraucherzentrale Niedersachsen, Musterbrief V1). Bei großen Versicherern mit eigener Poststelle funktioniert beides zuverlässig. Nutzt du ein Online-Formular des Versicherers, speichere einen Screenshot der Absendebestätigung und die automatische Eingangsmail.
Ignoriert der Versicherer eine nachweislich zugegangene Kündigung und bucht weiter ab, hilft neben einer Rückbuchung über die Bank der Versicherungsombudsmann. Das Schlichtungsverfahren ist für Verbraucher kostenlos, und bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 Euro ist die Entscheidung für den Versicherer verbindlich (Versicherungsombudsmann e. V.).
Vorsicht bei Kfz- und Krankenversicherung
Bei Pflichtversicherungen und langfristigen Verträgen kann eine Kündigung ohne vorbereiteten Anschluss teuer werden, und am deutlichsten zeigt sich das beim Auto. Die Kfz-Haftpflicht ist Pflicht, solange das Fahrzeug zugelassen ist. Endet der Vertrag ohne Nachfolger, meldet der Versicherer das der Zulassungsstelle, die das Fahrzeug stilllegen kann. Schließ den neuen Vertrag deshalb vor der Kündigung ab, der neue Versicherer bietet beim Wechsel ohnehin oft an, die Kündigung des alten Vertrags gleich mitzuerledigen. Verkaufst du das Auto, geht die Versicherung nach §§ 95 und 96 VVG auf den Käufer über, und der kann sie innerhalb eines Monats kündigen.
In der privaten Krankenversicherung wird eine Kündigung nur wirksam, wenn du innerhalb von zwei Monaten nachweist, dass du nahtlos anderweitig versichert bist (§ 205 Abs. 6 VVG). Ein Teil der Alterungsrückstellungen geht beim Wechsel verloren, und der neue Versicherer prüft den Gesundheitszustand. Ähnlich heikel sind Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen, bei denen eine Beitragsfreistellung oft klüger ist als die Kündigung, weil der Schutz sich später nur mit neuer Gesundheitsprüfung und höherem Eintrittsalter zurückholen lässt. Wer Zusatzbausteine wie eine Krankentagegeldversicherung kündigt, sollte vorher prüfen, ob sich derselbe Schutz später überhaupt noch zu ähnlichen Konditionen abschließen lässt.
Häufige Fragen zur Kündigung einer Versicherung
Sind Kündigungen von Versicherungen per E-Mail gültig?
Ja, in aller Regel genügt die Textform, und eine E-Mail erfüllt sie. Weil du den Zugang beweisen musst, solltest du um eine Eingangsbestätigung bitten oder zusätzlich ein Einschreiben schicken.
Gibt es eine Vorlage für eine formlose Kündigung einer Versicherung?
Formlos heißt bei Versicherungen nur, dass kein bestimmtes Formular nötig ist. Die Vorlagen in diesem Artikel reichen aus, solange Versicherungsnummer, Kündigungstermin und deine Unterschrift oder dein Name enthalten sind.
Muss ich bei der Kündigung einen Grund angeben?
Bei der ordentlichen Kündigung nicht. Bei einer Sonderkündigung nennst du den Anlass, also die Beitragserhöhung oder den abgeschlossenen Schadensfall, damit der Versicherer die kürzere Frist zuordnen kann.
Was tun, wenn der Versicherer die Kündigung nicht bestätigt?
Frag schriftlich nach und verweise auf deinen Zugangsnachweis. Bucht der Versicherer nach Vertragsende weiter ab, kannst du die Lastschrift über deine Bank zurückholen und dich an den Versicherungsombudsmann oder die BaFin wenden.