Eine Betriebserlaubnis braucht jeder E-Scooter, der auf öffentlichen Straßen fährt, und das Kraftfahrt-Bundesamt erteilt sie nur Herstellern. Als Privatperson kannst du sie also nicht einfach nachträglich beantragen. Prüfe deshalb vor dem Kauf die ABE-Nummer in der KBA-Liste, statt dem Händler zu vertrauen. Dieser Artikel zeigt den Rechtsstand von November 2026, denn die Novelle der eKFV bringt ab 2027 neue Regeln.
Das Wichtigste in Kürze
- Pflicht: Nötig sind eine Allgemeine oder Einzelbetriebserlaubnis, dazu Versicherungsplakette, FIN und Fabrikschild (§ 2 eKFV).
- Antrag: Die ABE beantragen nur Hersteller beim KBA, Privatpersonen wenden sich zuerst an den Hersteller.
- Prüfung: Das KBA führt eine öffentliche Liste genehmigter Fahrzeuge, Stand 13.10.2026.
- Ohne ABE: Die Polizei Sachsen nennt 70 Euro Bußgeld, Beschlagnahme und in besonderen Fällen Strafanzeigen.
- Novelle: Bestandsfahrzeuge müssen nicht nachgerüstet werden, die neuen technischen Regeln gelten laut BMV ab Baujahr 2027.
Was die Betriebserlaubnis ist
Die Betriebserlaubnis für den E-Scooter bestätigt, dass ein Typ die technischen Vorgaben der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erfüllt, und ohne sie darfst du damit nicht auf öffentliche Straßen. Die Verordnung kennt zwei Formen, nämlich die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Serienfahrzeuge und die Einzelbetriebserlaubnis für ein einzelnes Gerät.
Dahinter steht § 1 eKFV. Ein Elektrokleinstfahrzeug fährt bauartbedingt mehr als 6 und höchstens 20 km/h, leistet höchstens 500 Watt Nenndauerleistung und wiegt ohne Fahrer höchstens 55 kg. Dazu kommen Maße von höchstens 700 mm Breite, 1.400 mm Höhe und 2.000 mm Länge. Bei selbstbalancierenden Fahrzeugen sind bis zu 1.400 Watt erlaubt.
Mit der Erlaubnis allein ist es nicht getan. § 2 eKFV verlangt zusätzlich eine gültige Versicherungsplakette, eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer und ein Fabrikschild. Fehlt etwas davon, fährst du nicht legal, selbst wenn das Modell eine ABE hat. Fahren darfst du ab 14 Jahren.
ABE-Nummer finden und beim KBA prüfen
Die ABE-Nummer findest du auf dem Fabrikschild am Scooter, das laut KBA mindestens Hersteller, Typ und ABE-Nummer zeigen muss. Die eKFV ist genauer. Das Schild sitzt an der rechten Fahrzeugseite und nennt zusätzlich Baujahr, FIN und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit. So gehst du vor dem Kauf vor.
- Lass dir die ABE-Nummer und die genaue Typbezeichnung vom Verkäufer nennen.
- Öffne die Liste genehmigter Elektrokleinstfahrzeuge auf der Website des KBA, eine Excel-Datei mit ABE-Nummer, Datum, Typ, Handelsbezeichnung und Genehmigungsinhaber.
- Gleiche Nummer und Handelsbezeichnung ab, denn ähnliche Modellnamen haben nicht automatisch dieselbe Erlaubnis.
- Prüfe beim Gebrauchtkauf, ob das Fabrikschild am Gerät wirklich vorhanden ist.
- Lass dir die Unterlagen aushändigen. Die Bestätigung muss laut eKFV aufbewahrt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Punkt 3 ist kein Formalismus. Händlerangaben wie „mit Straßenzulassung“ sagen nichts darüber aus, ob genau dieser Typ in der Liste steht. Die Prüfung dauert nur Minuten und schützt dich vor einem Kauf, den du nachher nur auf dem Privatgrundstück fahren darfst. Wie weit du mit einem legalen Modell kommst, beschreibt unser Artikel zur E-Scooter Reichweite.
Was ein zugelassener Scooter können muss
Ein zugelassener Scooter muss mehr können als langsam fahren. § 4 eKFV verlangt zwei voneinander unabhängige Bremsen, die bis zum Stillstand bremsen und bis zur Höchstgeschwindigkeit wirken. Die Mindestverzögerung liegt bei 3,5 m/s². Fällt eine Bremse aus, muss die andere mindestens 44 Prozent der Bremswirkung erreichen, ohne dass das Fahrzeug die Spur verlässt.
Beim Licht verlangt § 5 Anlagen in amtlich genehmigter Bauart, und zur Seite hin Rückstrahler oder weiße Streifen an den Reifen. Die Haltestange muss ohne Sitz mindestens 700 mm hoch sein, mit Sitz mindestens 500 mm. Das klingt nach Kleinkram, erklärt aber, warum ein billiger Importroller die ABE nicht einfach nachholen kann. Passen Bremsen oder Licht nicht, repariert das kein Papier.
Bei Umbauten wird es heikel. Entsperrst du ein Tempolimit, veränderst du die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, und der Scooter passt nicht mehr zur Betriebserlaubnis. Laut § 1 sind höchstens 20 km/h erlaubt. Lass die Finger also von solchen Software-Tricks.
Gebrauchtkauf: Darauf achtest du
Beim Gebrauchtkauf ist die Betriebserlaubnis für den E-Scooter der wichtigste Punkt, denn nachträglich lässt sie sich kaum beschaffen. Prüfe das Fabrikschild, vergleiche die Nummer mit der KBA-Liste und lass dir die Unterlagen mitgeben, weil du sie aufbewahren und vorzeigen musst. Für die Plakette brauchst du deine eigene Versicherung. Kontrolliere beim Treffen außerdem, ob das Tempo wirklich bei höchstens 20 km/h endet. Ein Scooter, der schneller läuft, wurde womöglich verändert.
Scooter ohne ABE: Was noch geht
Für einen Scooter ohne ABE gibt es kaum einen Weg auf die Straße, denn nur anfangsbewertete Hersteller dürfen beim KBA eine Genehmigung beantragen. Das Amt rät Besitzern, sich zuerst an den Hersteller zu wenden. Eine Einzelzulassung hält es für denkbar, sie läuft aber nicht über das KBA, sondern über einen amtlich anerkannten Sachverständigen.
Ratgeber auf Shopseiten beschreiben teils, wie man eine ABE selbst beantragt. Sei da vorsichtig, denn das KBA sagt etwas anderes, und diese Seiten wollen dir einen Scooter verkaufen. Für Fahrzeuge aus dem EU- oder EWR-Ausland gilt laut Bundesverkehrsministerium, dass die Betriebserlaubnis mitgeführt werden muss und eine EG-Konformitätserklärung sie nicht ersetzt.
Folgen ohne Betriebserlaubnis
Wer ohne ABE im öffentlichen Raum fährt, riskiert laut Polizei Sachsen ein Bußgeld von 70 Euro und die Beschlagnahme des Fahrzeugs. Das klingt überschaubar, doch die Polizei weist darauf hin, dass in besonderen Fällen Strafanzeigen wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis drohen.
Am Straßenverkehr dürfen laut Polizei Sachsen nur Scooter mit ABE, Versicherungsschutz und Versicherungskennzeichen teilnehmen. Der schlimmste Fall ist ein Unfall ohne wirksamen Versicherungsschutz. Dann geht es nicht mehr um 70 Euro, sondern um den gesamten Schaden.
Für legale Scooter gelten die normalen Regeln. Das Bundesverkehrsministerium nennt die 0,5-Promille-Grenze, ab der etwa 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und 2 Punkte möglich sind. Strafbar kann es schon ab 0,3 Promille werden, wenn du nicht mehr sicher fährst. Für Menschen unter 21 und in der Probezeit gelten 0 Promille. Mitfahrer und Anhänger sind nach § 8 eKFV nicht erlaubt, und laut § 11 fährst du einzeln hintereinander und nicht freihändig. Innerorts gehören E-Scooter nach § 10 auf Radwege, gemeinsame Geh- und Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen. Fehlen diese, darfst du die Fahrbahn nutzen.
Was sich durch die eKFV-Novelle ändert
Die eKFV wurde am 30. Januar 2026 geändert, und für Besitzer ist die wichtigste Nachricht, dass niemand nachrüsten muss. Das Bundesverkehrsministerium schreibt, dass Fahrzeuge mit ABE oder Einzelbetriebserlaubnis weiter genutzt werden dürfen und die neuen technischen Regeln ab Baujahr 2027 gelten. Verhaltensrechtliche Änderungen der Novelle greifen ab dem 1. März 2027.
In § 5 Absatz 4 sind nach vorne und hinten wirkende Blinker nun vorgeschrieben. Ratgeber im Netz nennen dafür unterschiedliche Termine, maßgeblich ist aber die Übergangsregel in § 15. Für Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 2027 erstmals in Verkehr kommen und vor dem 1. April 2026 genehmigt wurden, gelten mehrere Vorschriften bis zum 31. Dezember 2026 in der alten Fassung weiter. Hat dein Scooter keine Blinker, kündigst du das Abbiegen laut § 11 per Handzeichen an.
Beim Neukauf lohnt deshalb die Frage nach der Genehmigung und dem Datum des Inverkehrbringens. Dein Händler sollte beides nennen können, sonst nimm lieber ein anderes Modell. Wer sich im Dezember 2026 einen Scooter kauft, sollte gezielt nach dem Datum fragen, denn beim Blinker entscheidet genau das über die Ausstattung. Bis zum 1. März 2027 kann sich außerdem in der Praxis noch einiges klären, prüfe deshalb im Zweifel die Website des Bundesverkehrsministeriums.
Welche Unterlagen du brauchst
Für einen legalen Scooter brauchst du mehr als die Betriebserlaubnis für den E-Scooter allein. Die folgende Übersicht fasst die Vorgaben aus § 2 eKFV zusammen.
| Was | Wo | Wofür |
|---|---|---|
| ABE oder Einzelbetriebserlaubnis | Unterlagen vom Hersteller | Nachweis der Zulassung des Typs |
| Fabrikschild mit Nummer | rechte Fahrzeugseite | Zuordnung des Geräts |
| Fahrzeug-Identifizierungsnummer | am Fahrzeug | Identifizierung, 30 Jahre rückverfolgbar |
| Versicherungsplakette | aufgeklebt am Fahrzeug | Nachweis der Pflichtversicherung |
Die Plakette vergisst man leicht, dabei sind Elektrokleinstfahrzeuge laut Bundesverkehrsministerium Kraftfahrzeuge, und damit gilt die Versicherungspflicht. Achte darauf, dass sie gültig bleibt, denn ohne sie fährst du nicht legal, auch wenn der Scooter sonst alles erfüllt.
Beim eigenen Gerät liegt die Verantwortung für all das bei dir. Leg Unterlagen und Rechnung deshalb zusammen ab, damit du sie auf Verlangen vorzeigen kannst und beim Weiterverkauf griffbereit hast. Ein Scooter mit vollständigen Papieren ist für Käufer außerdem leichter zu prüfen.
Häufige Fragen zur Betriebserlaubnis beim E-Scooter
Wo steht die Betriebserlaubnis für E-Scooter?
Die ABE-Nummer steht auf dem Fabrikschild an der rechten Fahrzeugseite. Die Unterlagen selbst gibt der Hersteller oder Händler mit, und du musst sie aufbewahren und auf Verlangen vorzeigen.
Wo bekomme ich eine Betriebserlaubnis für E-Scooter her?
Du bekommst sie vom Hersteller, denn das KBA erteilt die ABE nur Herstellern. Das gilt auch, wenn die Unterlagen verloren sind. Eine Einzelzulassung läuft über einen amtlich anerkannten Sachverständigen.
Muss ich die Betriebserlaubnis mitführen?
Für Fahrzeuge aus dem EU- oder EWR-Ausland ja, das sagt das Bundesverkehrsministerium ausdrücklich. Sonst verlangt § 2 eKFV, die Bestätigung aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen.
Was ist eine Betriebserlaubnis beim E-Roller?
Das hängt vom Fahrzeug ab. Die eKFV gilt nur für Elektrokleinstfahrzeuge bis 20 km/h mit Lenk- oder Haltestange. Für andere Fahrzeuge gelten andere Vorschriften, prüfe daher zuerst die Einordnung.
Wie viel Promille sind auf dem E-Scooter erlaubt?
Laut Bundesverkehrsministerium gilt die 0,5-Promille-Grenze, bei unsicherem Fahren kann es schon ab 0,3 Promille strafbar werden. Unter 21 Jahren und in der Probezeit gelten 0 Promille.
Ab welchem Alter darf ich E-Scooter fahren?
Ab 14 Jahren, das regelt § 3 eKFV.
Muss ich meinen alten Scooter mit Blinkern nachrüsten?
Nein. Das Bundesverkehrsministerium schreibt, dass bereits gekaufte Fahrzeuge mit ABE oder Einzelbetriebserlaubnis weiter genutzt werden dürfen.
Wo finde ich die Liste der genehmigten Scooter?
Auf der Website des Kraftfahrt-Bundesamts als Excel-Datei, die Übersicht trug beim Abruf den Stand 13.10.2026. Dort stehen ABE-Nummer, Datum, Typ und Genehmigungsinhaber.
Quellen und Stand
- Kraftfahrt-Bundesamt, ABE Elektrokleinstfahrzeuge, Liste Stand 13.10.2026
- Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), geändert durch Verordnung vom 30.01.2026, BGBl. 2026 I Nr. 32
- Bundesministerium für Verkehr, FAQ zur eKFV, 01.04.2026
- Polizei Sachsen, E-Scooter ohne ABE, abgerufen am 01.11.2026