Eine Erbschaft Steuererklärung musst du nicht automatisch abgeben, nur weil du etwas geerbt hast. Pflicht ist zunächst die Anzeige beim Finanzamt, die eigentliche Erklärung kommt erst, wenn die Behörde sie anfordert. Genau hier geraten viele Erben durcheinander, denn nach einem Todesfall laufen drei steuerliche Vorgänge parallel, die nach ganz verschiedenen Regeln funktionieren.
Wichtiger Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung durch einen zugelassenen Finanz- oder Anlageberater. Bitte wende dich bei konkreten Fragen an eine qualifizierte Fachkraft.
Anzeige, Erklärung, Einkommensteuer: drei Pflichten mit eigenen Regeln
Die Erbschaft Steuererklärung ist ein eigenes Formular nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz und hat mit der jährlichen Einkommensteuererklärung nichts zu tun. Wer erbt, muss den Erbfall innerhalb von drei Monaten dem zuständigen Erbschaftsteuer-Finanzamt melden, gerechnet ab dem Tag, an dem er davon erfährt (§ 30 ErbStG). Ein formloser Brief genügt. Hinein gehören Name und letzte Anschrift des Verstorbenen, das Todesdatum, dein Verwandtschaftsverhältnis und eine grobe Aufstellung dessen, was hinterlassen wurde.
Oft erledigt sich die Anzeige von selbst, weil das Finanzamt längst Bescheid weiß. Standesämter melden Sterbefälle, Banken und Versicherer melden Guthaben und Auszahlungen, Nachlassgerichte und Notare schicken eröffnete Testamente. Liegt ein notarielles oder gerichtlich eröffnetes Testament vor, aus dem dein Verwandtschaftsgrad eindeutig hervorgeht, brauchst du in der Regel nicht selbst zu melden. Diese Ausnahme fällt allerdings weg, sobald Grundstücke, Betriebsvermögen, nicht börsennotierte Firmenanteile oder Vermögen im Ausland dabei sind. Das übersehen erstaunlich viele.
Daneben bleibt die Einkommensteuer des Verstorbenen offen. Für das Todesjahr und eventuell liegengebliebene Vorjahre geben die Erben als Rechtsnachfolger noch eine Erklärung ab (§ 45 Abgabenordnung). Das ist eine Schuld des Nachlasses, keine Steuer auf dein Erbe.
Wann das Finanzamt eine Erbschaftsteuererklärung anfordert
Eine Erbschaftsteuererklärung gibst du ab, sobald das Finanzamt dich schriftlich dazu auffordert. Die Frist legt die Behörde fest, mindestens einen Monat muss sie dir lassen (§ 31 ErbStG). Typischerweise kommen die Vordrucke, wenn der gemeldete Nachlass in die Nähe der Freibeträge rückt oder Vermögen enthält, das erst bewertet werden muss, vor allem ein Haus oder eine Wohnung.
Die Aufforderung gilt auch dann, wenn am Ende keine Steuer herauskommt. Wer sie liegen lässt, riskiert einen Verspätungszuschlag nach § 152 Abgabenordnung oder Zwangsgelder, und das Finanzamt darf schätzen. Fehlt dir noch ein Gutachten für die Immobilie, beantragst du vor Fristende eine Verlängerung mit kurzer Begründung. Das wird in der Praxis meist gewährt.
Für den Staat ist das keine Kleinigkeit. Die Finanzverwaltungen setzen seit Jahren mehr als zehn Milliarden Euro Erbschaft- und Schenkungsteuer pro Jahr fest, ein großer Teil davon stammt aus wenigen sehr hohen Erwerben (Statistisches Bundesamt, Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik, 2025). Die typische Familie bekommt dagegen einen Bescheid über null Euro.
Freibeträge und Steuerklassen entscheiden, ob Steuer anfällt
Ob eine Erbschaft Steuer kostet, hängt vor allem vom Verwandtschaftsgrad und dem persönlichen Freibetrag ab, der für jeden Erbfall neu gilt (§ 16 ErbStG).
- Ehepartner und eingetragene Lebenspartner, 500.000 Euro
- Kinder und Stiefkinder, 400.000 Euro
- Enkel, 200.000 Euro, bei bereits verstorbenen Eltern 400.000 Euro
- Eltern und Großeltern im Erbfall, 100.000 Euro
- Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder und alle übrigen Erben, 20.000 Euro
Obendrauf kommen sachliche Befreiungen. Hausrat bleibt für Erben der Steuerklasse I bis 41.000 Euro steuerfrei, andere bewegliche Dinge wie Auto oder Schmuck bis 12.000 Euro. Ehepartner erhalten zusätzlich einen Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro, Kinder einen nach Alter gestaffelten Betrag. Für Beerdigung, Grabpflege und Abwicklung ziehst du ohne Belege pauschal 15.000 Euro ab, wer mehr ausgegeben hat, weist die Kosten einzeln nach.
Beim selbst genutzten Familienheim lohnt ein genauer Blick. Ehepartner erben es steuerfrei, wenn sie zehn Jahre darin wohnen bleiben. Kinder bekommen dieselbe Befreiung bis 200 Quadratmeter Wohnfläche, müssen aber sofort selbst einziehen. Wer vorher auszieht oder verkauft, verliert den Vorteil rückwirkend, außer es gibt zwingende Gründe wie eine Pflegebedürftigkeit.
Oberhalb der Freibeträge liegen die Sätze in Steuerklasse I zwischen 7 und 30 Prozent, in den Klassen II und III deutlich höher (§ 19 ErbStG). Dass die meisten Erbfälle trotzdem steuerfrei bleiben, erklärt ein Blick in die Vermögensstudie der Bundesbank, nach der das mittlere Nettovermögen deutscher Haushalte weit unter dem Kinderfreibetrag liegt (Deutsche Bundesbank, Private Haushalte und ihre Finanzen, 2023).
So füllst du die Erbschaftsteuererklärung aus
Die Erklärung besteht aus einem Hauptvordruck und Anlagen, die du nur für bestimmte Vermögensarten brauchst. Im Mantelbogen stehen die Angaben zum Verstorbenen, zu dir als Erwerber und zu allen Werten am Todestag. Für Immobilien, Betriebsvermögen oder Gesellschaftsanteile kommen eigene Anlagen dazu, mit denen das Finanzamt die Bewertung nachvollzieht. Bewährt hat sich diese Reihenfolge:
- Kontostände zum Todestag bei allen Banken anfordern, die Institute stellen dafür eigene Bescheinigungen aus.
- Versicherungen, Depots und Bausparverträge mit Wert und Bezugsberechtigung auflisten.
- Immobilien mit Grundbuchauszug, Wohnfläche und Baujahr erfassen. Ein Verkehrswertgutachten kann einen zu hohen Wert des Finanzamts drücken.
- Schulden des Verstorbenen und Abwicklungskosten sammeln, von offenen Rechnungen bis zum Kreditsaldo.
- Schenkungen an dich aus den letzten zehn Jahren angeben, denn sie werden mit dem Erbe zusammengerechnet (§ 14 ErbStG).
Bei mehreren Erben darf die Erbengemeinschaft eine gemeinsame Erklärung einreichen, die dann alle unterschreiben müssen. Die Steuer setzt das Finanzamt trotzdem für jeden einzeln fest, nach seinem Anteil und seiner Steuerklasse.
Immobilien im Nachlass: Hier entsteht die Steuer am häufigsten
Erbschaftsteuer fällt in der Praxis meist dann an, wenn eine Immobilie im Nachlass steckt, weil sie den Wert eines Erbes schnell über die Freibeträge hebt. Das Finanzamt bewertet Häuser und Wohnungen nicht nach dem Kaufpreis von damals, sondern nach dem Bewertungsgesetz zum Verkehrswert am Todestag. Je nach Art der Immobilie nutzt es dafür unterschiedliche Verfahren.
Für Eigentumswohnungen und Ein- oder Zweifamilienhäuser greift meist das Vergleichswertverfahren, das sich an Kaufpreisen ähnlicher Objekte in der Gegend orientiert. Fehlen solche Daten, rechnet das Finanzamt mit dem Sachwertverfahren aus Bodenwert und Gebäudewert. Mietshäuser und Gewerbeimmobilien bewertet es nach dem Ertragswertverfahren, also über die erzielbare Miete. Grundlage sind jeweils die Bodenrichtwerte und Daten der örtlichen Gutachterausschüsse.
Diese Standardverfahren arbeiten mit Durchschnittswerten und übersehen gern Dinge, die den Wert drücken, etwa einen Sanierungsstau, ein Wohnrecht für die Witwe oder eine schwierige Lage. Wer mit einem Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen einen niedrigeren Verkehrswert nachweist, kann die Bewertung korrigieren lassen (§ 198 Bewertungsgesetz). Das Gutachten kostet je nach Objekt einige tausend Euro und lohnt sich deshalb vor allem, wenn die Differenz zum Finanzamtswert spürbar ist und tatsächlich Steuer anfällt.
Für vermietete Wohnimmobilien gibt es einen zusätzlichen Abschlag. Nur 90 Prozent ihres Werts fließen in die Berechnung ein (§ 13d ErbStG). Und wer die Steuer nicht sofort zahlen kann, ohne die geerbte Immobilie zu verkaufen, kann für Wohnimmobilien eine Stundung von bis zu zehn Jahren beantragen, die bei einem Erbe sogar zinsfrei ist (§ 28 ErbStG). Bevor jemand das Elternhaus unter Zeitdruck verkauft, lohnt dieser Antrag fast immer.
Was nach dem Erbfall in deine Einkommensteuer gehört
Das Erbe selbst trägst du in deiner Einkommensteuererklärung nicht ein, die Erträge daraus schon. Erbst du eine vermietete Wohnung, sind die Mieten ab dem Todestag deine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Bei einem geerbten Depot laufen Dividenden und Zinsen über die Abgeltungsteuer, und deinen Freistellungsauftrag musst du der Bank meist neu erteilen, sonst zieht sie Steuer ab, die gar nicht nötig wäre.
Die letzte Einkommensteuererklärung des Verstorbenen geben die Erben gemeinsam ab. War er verheiratet, ist für das Todesjahr noch die Zusammenveranlagung möglich, und der hinterbliebene Partner profitiert im Folgejahr vom sogenannten Gnadensplitting. Eine Erstattung fließt in den Nachlass. Eine Nachzahlung mindert ihn und lässt sich in der Erbschaftsteuererklärung als Nachlassverbindlichkeit abziehen. Wer das Erbe wegen Schulden lieber gar nicht antreten will, findet die Regeln im Ratgeber Erbe ausschlagen: Frist, Kosten und was danach passiert.
Nach dem Bescheid: prüfen, zahlen, Einspruch einlegen
Nach der Erklärung schickt das Finanzamt einen Erbschaftsteuerbescheid, und den solltest du nicht einfach abheften. Prüf vor allem die angesetzten Werte für Immobilien und die berücksichtigten Abzüge, denn Fehler beim Familienheim oder bei vergessenen Nachlassverbindlichkeiten kommen vor. Gegen den Bescheid kannst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder über ELSTER Einspruch einlegen (§ 355 Abgabenordnung). Der Einspruch kostet nichts, eine Begründung kannst du nachreichen.
Die festgesetzte Steuer ist in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe fällig. Ein Einspruch schiebt die Zahlung nicht automatisch auf, dafür musst du zusätzlich die Aussetzung der Vollziehung beantragen. Bei Erbengemeinschaften zahlt jeder Erbe seine eigene Steuer, bis zur Auseinandersetzung haftet der Nachlass aber für die Steuer aller Miterben. Wer den Bescheid fachlich nicht einschätzen kann, sollte spätestens jetzt eine Steuerberaterin hinzuziehen, bevor die Einspruchsfrist abläuft.
Wichtig ist auch der richtige Ansprechpartner. Zuständig für die Erbschaftsteuer ist nicht automatisch dein Wohnsitzfinanzamt, sondern ein Finanzamt, das in vielen Bundesländern zentral für Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständig ist, meist am letzten Wohnsitz des Verstorbenen. Welches das ist, steht auf den Internetseiten der Landesfinanzverwaltung.
Häufige Fragen zur Erbschaft Steuererklärung
Muss ich eine Erbschaft dem Finanzamt melden, wenn sie unter dem Freibetrag liegt?
Ja, die Anzeigepflicht hängt nicht von der Höhe des Erbes ab. Sie entfällt nur, wenn ein eröffnetes notarielles oder gerichtliches Testament das Verwandtschaftsverhältnis eindeutig belegt und weder Grundbesitz noch Betriebs- oder Auslandsvermögen zum Nachlass gehören. Sonst meldest du den Erbfall innerhalb von drei Monaten formlos.
Wird ein Erbe in der Einkommensteuererklärung angegeben?
Nein, die Erbschaft selbst unterliegt nicht der Einkommensteuer und taucht dort nicht auf. Erträge aus dem geerbten Vermögen ab dem Todestag, also Mieten, Zinsen oder Dividenden, gehören dagegen in deine Einkommensteuererklärung.
Wann fordert das Finanzamt eine Erbschaftsteuererklärung an?
Das Finanzamt fordert die Erklärung an, wenn nach den Meldungen von Banken, Gerichten oder deiner eigenen Anzeige eine Steuer möglich erscheint oder Vermögen bewertet werden muss. Betroffen sind vor allem Nachlässe mit Immobilien oder Werten nahe am persönlichen Freibetrag. Die gesetzte Frist beträgt mindestens einen Monat.
Was passiert, wenn ich die Erbschaftsteuererklärung zu spät abgebe?
Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag festsetzen und Zwangsgelder androhen. Außerdem darf es die Besteuerungsgrundlagen schätzen, was bei Immobilien oft zu höheren Werten führt. Wer absehbar mehr Zeit braucht, beantragt deshalb vor Ablauf der Frist schriftlich eine Verlängerung.
Welches Finanzamt ist für die Erbschaftsteuer zuständig?
Zuständig ist in der Regel das Erbschaftsteuer-Finanzamt für den letzten Wohnsitz des Verstorbenen. Viele Bundesländer bündeln die Erbschaft- und Schenkungsteuer bei wenigen zentralen Finanzämtern, die Zuordnung findest du auf der Website der jeweiligen Landesfinanzverwaltung.