Dein Teilzeit Gehalt sinkt brutto genau im Verhältnis zu den Stunden, netto aber spürbar weniger. Wer von 40 auf 30 Stunden geht, verliert ein Viertel des Bruttolohns, auf dem Konto fehlen aber oft nur rund 20 Prozent. Das liegt am Steuertarif. Bei kleinen Gehältern hilft zusätzlich eine Regel bei den Sozialabgaben, die erstaunlich wenige Beschäftigte kennen.
Wie sich das Bruttogehalt in Teilzeit berechnet
Das Bruttogehalt in Teilzeit ergibt sich aus dem Vollzeitgehalt mal dem Anteil der Stunden, der Stundenlohn bleibt gleich. Teilzeitkräfte dürfen pro Stunde nicht schlechter bezahlt werden als vergleichbare Kollegen in Vollzeit, so steht es im Teilzeit- und Befristungsgesetz (§ 4 TzBfG). Bei 3.500 Euro für 40 Stunden ergeben 30 Stunden also 2.625 Euro und 20 Stunden 1.750 Euro.
Sonderzahlungen schrumpfen mit. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Boni und Zuschläge, die am Grundgehalt hängen, gibt es anteilig. Anders ist es bei festen Pauschalen wie einem Fahrtkostenzuschuss, den manche Arbeitgeber unabhängig von den Stunden zahlen, und genau solche Posten lohnt es sich im Arbeits- oder Tarifvertrag nachzulesen, bevor du unterschreibst.
Die Untergrenze bildet der Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde, der 2026 für jede Teilzeitstunde genauso gilt. Rutscht ein Vertrag beim Herunterrechnen darunter, ist die Vergütungsabrede insoweit unwirksam.
Warum das Netto weniger sinkt als die Arbeitszeit
Das Netto sinkt in Teilzeit unterproportional, weil der Einkommensteuertarif progressiv ist und jeder Euro, den du weniger verdienst, aus der höchsten Steuerstufe wegfällt. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe hat das für 2026 an einer kinderlosen Person in Steuerklasse I mit Kirchensteuer in Nordrhein-Westfalen durchgerechnet (Vereinigte Lohnsteuerhilfe, 2026).
- Vollzeit, 40 Stunden, 3.500 Euro brutto, rund 2.315 Euro netto
- Teilzeit, 30 Stunden, 2.625 Euro brutto, rund 1.835 Euro netto
- Teilzeit, 20 Stunden, 1.750 Euro brutto, rund 1.353 Euro netto
Mit drei Vierteln der Stunden bleiben knapp 80 Prozent des Nettos, mit der Hälfte fast 60 Prozent. Am deutlichsten fällt die Lohnsteuer, im Beispiel von rund 445 auf rund 50 Euro im Monat, während die Sozialabgaben ungefähr im Gleichschritt mit dem Brutto sinken. Verheiratete, Eltern und alle in Steuerklasse III oder V landen bei anderen Werten, für sie ist der Teilzeitrechner des Bundesarbeitsministeriums der schnellste Weg zur eigenen Zahl.
Der Midijob-Effekt bei kleinen Teilzeitgehältern
Liegt das Teilzeit Gehalt zwischen 603,01 und 2.000 Euro im Monat, zahlst du als Arbeitnehmer reduzierte Sozialabgaben. Der Übergangsbereich, meist Midijob genannt, schließt direkt an die Minijobgrenze von 603 Euro an. Am unteren Ende zahlst du nur sehr geringe eigene Beiträge, bis 2.000 Euro steigen sie gleitend auf den normalen Satz, und der Arbeitgeber trägt die ganze Zeit seinen vollen Anteil.
Damit erklärt sich ein Teil des guten Ergebnisses im 20-Stunden-Beispiel, denn 1.750 Euro liegen noch im Übergangsbereich. Spannend wird es an der Obergrenze. Wer knapp über 2.000 Euro landet, hat netto kaum mehr als mit ein, zwei Stunden weniger darunter, und diese Rechnung solltest du vor der Vertragsänderung einmal aufmachen.
Bei der Rente kostet dich der Midijob nichts extra, weil die Rentenversicherung so rechnet, als hättest du den vollen Beitrag gezahlt.
Was Teilzeit für Rente, Urlaub und Arbeitslosengeld bedeutet
Teilzeit senkt die spätere Rente im gleichen Verhältnis wie das Bruttogehalt, weil die Entgeltpunkte direkt am Verdienst hängen. Wer zehn Jahre mit halbem Gehalt arbeitet, sammelt in dieser Zeit nur halb so viele Punkte. Das ist der Preis, den viele Frauen erst im Rentenbescheid sehen, denn fast jede zweite erwerbstätige Frau arbeitet in Teilzeit, bei Männern ist es nur gut jeder achte (Statistisches Bundesamt, Mikrozensus, 2025).
Beim Urlaub kommt es auf die Arbeitstage an, nicht auf die Stunden. Wer fünf Tage pro Woche verkürzt arbeitet, behält seinen vollen Urlaubsanspruch in Tagen. Wer von fünf auf drei Tage wechselt, bekommt drei Fünftel davon, braucht für eine freie Woche aber auch nur drei Urlaubstage, sodass am Ende gleich viele Urlaubswochen herauskommen.
Arbeitslosengeld und Krankengeld orientieren sich am zuletzt verdienten Brutto. Wer kurz vor einem absehbaren Jobverlust reduziert, bekommt weniger, und das lässt sich hinterher nicht mehr reparieren.
Teilzeit bei Paaren: Steuerklasse, Elterngeld und Familienbudget
Bei verheirateten Paaren entscheidet die Steuerklassenkombination, wie viel vom Teilzeit Gehalt monatlich ankommt, nicht aber, wie viel Steuer das Paar am Ende des Jahres zahlt. Diese Unterscheidung führt regelmäßig zu Missverständnissen. Mit der Kombination III und V landet beim Partner in Klasse V ein auffallend niedriges Netto, obwohl die gemeinsame Jahressteuer nach der Veranlagung genauso hoch ist wie bei IV und IV.
Wer in Teilzeit wechselt, während der Partner Vollzeit arbeitet, sollte die Steuerklassen deshalb nicht nach dem Monatsnetto beurteilen, sondern nach der gemeinsamen Jahressteuer. Eine Alternative ist das Faktorverfahren, das die Lohnsteuer so verteilt, wie sie dem tatsächlichen Anteil am Familieneinkommen entspricht. Wie das funktioniert, erklärt der Artikel Steuerklasse Faktor: So funktioniert das Faktorverfahren für Ehepaare.
Wichtig wird die Steuerklasse bei Lohnersatzleistungen. Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld berechnen sich aus dem Netto, und das hängt an der Steuerklasse. Wer Elterngeld erwartet und vorher in Klasse V mit Teilzeit Gehalt saß, bekommt deutlich weniger als mit Klasse III. Ein Wechsel muss allerdings mindestens sieben Monate vor dem Mutterschutz wirksam sein, damit die Elterngeldstelle ihn anerkennt.
Für das Familienbudget lohnt eine nüchterne Gesamtrechnung. Was verdient der Haushalt netto mit und ohne Teilzeit, was kosten Kita, Fahrten und Mittagessen außer Haus, und was fehlt später bei der Rente? Erst diese drei Zahlen nebeneinander zeigen, ob Teilzeit sich finanziell trägt oder ob ein Paar mit zwei Teilzeitstellen von je 30 Stunden besser fährt als mit einer Vollzeit- und einer 20-Stunden-Stelle. Erstaunlich oft ist das gleichmäßig verteilte Modell netto kaum schlechter und für beide Rentenkonten deutlich besser.
Dein Recht auf Teilzeit und den Weg zurück
Ein Recht auf Teilzeit hat, wer länger als sechs Monate im Betrieb ist und dessen Arbeitgeber mehr als 15 Beschäftigte hat (§ 8 TzBfG). Den Wunsch meldest du spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn in Textform an. Ablehnen darf der Arbeitgeber nur aus betrieblichen Gründen und nur schriftlich bis spätestens einen Monat vor Beginn. Schweigt er, gilt die Teilzeit als vereinbart, was in der Praxis häufiger vorkommt, als man denkt.
Wer nur für eine Weile reduzieren will, braucht die Brückenteilzeit. In Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten kannst du die Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre verringern und kehrst danach automatisch zur alten Stundenzahl zurück (§ 9a TzBfG). Ohne sie hast du nach unbefristeter Teilzeit keinen Anspruch darauf, wieder aufzustocken. Genau dieser Punkt wird beim Wechsel am häufigsten übersehen. Für Eltern gelten eigene Regeln, mehr dazu im Artikel Kündigung während Elternzeit: Welcher Schutz gilt und wo er endet.
Teilzeit verhandeln: was du vorher klären solltest
Ein Wechsel in Teilzeit ist eine Vertragsänderung, und die solltest du so vorbereiten wie eine Gehaltsverhandlung. Kläre vorher schriftlich, wie sich die Stunden auf die Woche verteilen, denn ob du vier volle Tage oder fünf halbe arbeitest, macht für Fahrtkosten, Kinderbetreuung und Urlaubsplanung einen großen Unterschied. Der Arbeitgeber muss deinen Verteilungswunsch berücksichtigen, solange keine betrieblichen Gründe entgegenstehen.
Genauso wichtig ist die Arbeitsmenge. Wer von 40 auf 30 Stunden reduziert, aber dieselben Projekte behält, arbeitet am Ende Vollzeit für Teilzeitgehalt. Lege deshalb fest, welche Aufgaben wegfallen oder an Kollegen gehen. Kläre außerdem, wie Überstunden behandelt werden, denn Mehrarbeit über die vereinbarte Teilzeit hinaus muss bezahlt oder ausgeglichen werden. Regeln, nach denen Zuschläge erst ab der Vollzeitgrenze fließen, benachteiligen Teilzeitkräfte nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von Ende 2024 unzulässig, die Schwelle muss anteilig sinken.
Frag schließlich nach Sonderleistungen wie Dienstwagen, Jobticket oder betrieblicher Altersvorsorge. Ein Dienstwagen bleibt meist, wird aber weiter mit dem vollen geldwerten Vorteil versteuert, was bei geringerem Gehalt prozentual stärker ins Gewicht fällt.
Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst und in vielen tarifgebundenen Betrieben gelten zusätzliche Regeln. Tarifverträge sehen oft Teilzeitansprüche vor, die über das Gesetz hinausgehen, etwa für die Pflege von Angehörigen, und regeln, wie Jahressonderzahlungen und Zulagen anteilig berechnet werden. Ein Blick in den eigenen Tarifvertrag oder ein Gespräch mit dem Betriebsrat lohnt sich, bevor du einen Antrag stellst.
Ein letzter Punkt wird oft vergessen, nämlich die betriebliche Altersvorsorge. Wer per Entgeltumwandlung einen festen Betrag einzahlt, sollte nach dem Wechsel in Teilzeit prüfen, ob dieser Betrag noch zum geringeren Netto passt. Umgekehrt kann es sich lohnen, die Einzahlung beizubehalten oder sogar zu erhöhen, um die Rentenlücke aus der Teilzeit wenigstens teilweise zu schließen, denn der Staat fördert die Beiträge über Steuer- und Sozialabgabenersparnis.
Häufige Fragen zum Teilzeit Gehalt
Wie rechne ich mein Vollzeitgehalt auf Teilzeit um?
Du teilst die neuen Wochenstunden durch die bisherigen und multiplizierst das Ergebnis mit dem Bruttogehalt. Bei 3.200 Euro für 39 Stunden und künftig 25 Stunden ergibt das 3.200 mal 25 geteilt durch 39, also rund 2.051 Euro brutto. Das Netto musst du separat berechnen, weil Steuer und Abgaben nicht linear mitsinken.
Wie viele Stunden arbeitet man in Teilzeit?
Gesetzlich ist Teilzeit jede Arbeitszeit unterhalb der regelmäßigen Vollzeit im Betrieb. Eine Mindest- oder Höchststundenzahl gibt es nicht. Verbreitet sind 20, 25 und 30 Stunden pro Woche, oft verteilt auf vier oder fünf Tage.
Bekomme ich in Teilzeit weniger Urlaub?
Nur wenn du an weniger Tagen pro Woche arbeitest. Der Urlaubsanspruch wird auf die Zahl der Arbeitstage umgerechnet, die freie Zeit in Wochen bleibt dadurch gleich. Wer täglich weniger Stunden, aber weiterhin fünf Tage arbeitet, behält den vollen Anspruch.
Lohnt sich ein Midijob mehr als ein Minijob?
Für die soziale Absicherung meistens ja. Im Midijob bist du voll kranken-, pflege- und arbeitslosenversichert und erwirbst volle Rentenansprüche bei reduzierten eigenen Beiträgen. Im Minijob fehlen Kranken- und Arbeitslosenversicherung, dafür bleibt der Verdienst bis 603 Euro für dich abgabenfrei, sofern du dich von der Rentenversicherung befreien lässt.
Wie viel netto bleibt bei 30 Stunden Teilzeit?
Bei einem Vollzeitgehalt von 3.500 Euro brutto ergeben 30 Stunden rund 2.625 Euro brutto. In Steuerklasse I ohne Kinder bleiben davon nach Berechnungen der Vereinigten Lohnsteuerhilfe für 2026 etwa 1.835 Euro netto, also knapp 80 Prozent des bisherigen Nettos bei 75 Prozent der Arbeitszeit.