Samstag, 7. Juni 2026

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Action ruft Cokoc Fruchtgummi Spiegeleier zurück: Schimmel vor Ablauf des MHD möglich

Bei Fruchtgummis, die Action von Juli bis September verkauft hat, kann sich Schimmel bilden, schon bevor das aufgedruckte Datum erreicht ist. Die Bundesländer warnen auf lebensmittelwarnung.de vor dem Verzehr, betroffen ist der Verkauf in ganz Deutschland. Entscheidend sind Artikelnummer, EAN-Code und Mindesthaltbarkeitsdatum, die Rückgabe in der Filiale klappt auch ohne Kassenbon.

Nahaufnahme bunter Fruchtgummis, teils mit Zuckerkruste, in Rot, Gelb, Blau und Grün

Foto: Tima Miroshnichenko / Pexels

Der niederländische Lieferant Herman Kuijper BV ruft die Cokoc Fruchtgummi Spiegeleier im 80-Gramm-Beutel mit der Action-Artikelnummer 3225164 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 24.10.2027 zurück. In den Fruchtgummis kann sich Schimmel bilden, bevor das Mindesthaltbarkeitsdatum erreicht ist.

Verkauft wurden die Fruchtgummis von Juli bis September 2026 in den Filialen der Discountkette Action. Die amtliche Warnung steht seit dem 2. Oktober 2026 auf lebensmittelwarnung.de, dem gemeinsamen Portal der Bundesländer und des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Als betroffen sind dort alle 16 Bundesländer eingetragen. Wer einen Beutel zu Hause hat, soll die Fruchtgummis nicht essen und kann sie in jede Action-Filiale zurückbringen. Der Kaufpreis wird erstattet, ein Kassenbon ist dafür nicht nötig.

So lässt sich prüfen, ob der eigene Beutel betroffen ist

Für den Abgleich reichen die Angaben auf der Verpackung, der Rückruf betrifft genau diese Ware:

  • Produkt: Cokoc Fruchtgummi Spiegeleier, Beutel mit 80 Gramm
  • Action-Artikelnummer: 3225164
  • EAN-Code: 6972007904589
  • Mindesthaltbarkeitsdatum: 24.10.2027
  • Verkaufszeitraum: Juli 2026 bis September 2026

In der Kundeninformation des Lieferanten, datiert auf den 1. Oktober 2026, ist nur dieses eine Mindesthaltbarkeitsdatum aufgeführt. Andere Sorten der Marke Cokoc oder weitere Süßwaren aus dem Action-Sortiment nennen weder die amtliche Meldung noch Action, das den Rückruf auf seiner deutschen Website unter den wichtigen Produktinformationen veröffentlicht hat.

Warum die Fruchtgummis zurückgerufen werden

Auf lebensmittelwarnung.de ist der Rückruf unter dem Grund „Krankheitserreger" eingetragen und zusätzlich der Kategorie Baby- und Kinderprodukte zugeordnet. Die Begründung fällt kurz aus. Weil sich Schimmel vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums bilden kann, sei das Produkt nicht für den Verzehr geeignet. Der Lieferant hat nach eigener Angabe entschieden, die Fruchtgummis aus dem Verkauf zu nehmen.

Wie der Mangel entdeckt wurde, steht weder in der amtlichen Meldung noch in der Kundeninformation. Wie viele Beutel verkauft wurden, ist ebenso offen. Von Erkrankungen oder gesundheitlichen Beschwerden nach dem Verzehr ist in keiner der Veröffentlichungen die Rede.

Das aufgedruckte Datum im Oktober 2027 sagt bei dieser Ware also nichts darüber, ob der Inhalt bis dahin genießbar bleibt. Der Rückruf gilt für alle Beutel mit den genannten Angaben, eine Einschränkung auf Beutel mit sichtbarem Schimmel machen weder die Behörde noch der Lieferant.

Ende August hatte ein Schimmelpilzgift zu einem Rückruf von Rosinen bei der österreichischen Handelskette MPREIS geführt.

So läuft die Rückgabe in der Filiale ab

Zurückbringen lässt sich der Beutel laut amtlicher Meldung und Kundeninformation in jede Action-Filiale in der Nähe. Action gibt an, Rückrufprodukte grundsätzlich ohne Kaufbeleg in jeder Filiale zurückzunehmen und die gesamte Kaufsumme zu erstatten.

Rückfragen beantwortet die Herman Kuijper BV in Amstelveen in den Niederlanden, erreichbar unter der Telefonnummer +31 6 31162976 und per E-Mail an klantenservice@hermankuijper.com. Für allgemeine Fragen verweist Action auf das Kontaktformular des Kundendienstes.

Was über den Rückruf noch nicht bekannt ist

Offen ist, ob der Rückruf über Deutschland hinausgeht. Sowohl die deutsche Rückrufseite von Action als auch das Behördenportal beziehen sich nur auf den deutschen Markt. Ebenfalls nicht bekannt ist, ob bereits Beutel mit sichtbarem Schimmel aufgefallen sind oder ob der Befund aus einer Kontrolle stammt.

Die Liste der Bundesländer steht auf lebensmittelwarnung.de mit dem Zusatz „nach derzeitigem Stand". Weitere Mindesthaltbarkeitsdaten oder Sorten nennt die Meldung bislang nicht.

Quellen

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