Samstag, 7. Juni 2026

News

Rosinen-Rückruf bei MPREIS: Schimmelpilzgift in Österreich und Italien

MPREIS ruft in Österreich und Italien die Farmer's Country Rosinen in der 500-Gramm-Packung zurück. In der Charge L212-26 wurde der zulässige Höchstgehalt für das Schimmelpilzgift Ochratoxin A überschritten. In Deutschland ist die Kette nicht vertreten, hier gilt der Rückruf nicht. Käufer bekommen den Kaufpreis bei MPREIS auch ohne Kassenbon erstattet.

Dicht nebeneinander liegende goldgelbe Rosinen füllen das gesamte Bild

Foto: Yusuf Çelik / Pexels

Die Glatz International GmbH ruft die Farmer's Country Rosinen in der 500-Gramm-Packung mit der Chargennummer L212-26 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 06/2027 zurück. Verkauft wurde die Ware bei MPREIS in Österreich und Italien. Bei einer Untersuchung war der gesetzlich zulässige Höchstgehalt für Ochratoxin A überschritten worden.

Deutsche Verkaufsstellen sind nicht betroffen. Der überschrittene Grenzwert stammt allerdings aus einer EU-Verordnung, die in Deutschland ebenso gilt wie in Österreich.

Betroffen ist allein die Charge L212-26

Der Rückruf nennt eine einzige Kombination: Farmer's Country Rosinen, 500-Gramm-Packung, Charge L212-26, Mindesthaltbarkeitsdatum 06/2027. Andere Chargen und andere Produkte der Marke sind in der Meldung nicht aufgeführt.

Nach Angaben des Herstellers ist das Produkt nicht zum Verzehr geeignet und stellt ein potenzielles Gesundheitsrisiko dar. Als Grund für den Schritt nennt das Unternehmen den vorbeugenden Verbraucherschutz.

In Deutschland ist die Kette nicht vertreten

MPREIS betreibt Filialen in Österreich und in Italien. Deutsche Standorte gehören nicht dazu, entsprechend erfasst der Rückruf keine deutschen Verkaufsstellen.

Auf lebensmittelwarnung.de, dem amtlichen Portal von Bund und Ländern, ist zu diesem Produkt keine Meldung veröffentlicht. Wer die Rosinen nicht in Österreich oder Italien gekauft hat, ist nicht betroffen.

Wie Ochratoxin A in Rosinen gelangt

Ochratoxin A ist ein Schimmelpilzgift. Es entsteht nicht bei der Herstellung, sondern durch Schimmelbefall des Rohstoffs. Nach Darstellung des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit begünstigen ungünstige Temperatur- und Feuchtigkeitsbedingungen bei Ernte, Trocknung, Verarbeitung, Transport und Lagerung die Bildung des Toxins.

Getrocknete Weintrauben zählen deshalb zu den Lebensmitteln, die regelmäßig darauf untersucht werden. Betroffen sind daneben Getreideerzeugnisse, Kaffee, Wein und Gewürze sowie andere Trockenfrüchte wie Feigen und Datteln.

Nieren- und leberschädigend, möglicherweise krebserregend

Das Landesamt beschreibt Ochratoxin A als nieren- und leberschädigend. Die Internationale Agentur für Krebsforschung stuft den Stoff wegen seiner krebserzeugenden Wirkung bei Versuchstieren als möglicherweise krebserzeugend für den Menschen ein.

Diese Einstufung bezieht sich auf die Substanz, nicht auf die konkrete Packung. Wie stark der Höchstgehalt in der zurückgerufenen Charge überschritten wurde, geht aus der Meldung nicht hervor. Angaben zu Erkrankungen liegen ebenfalls nicht vor.

Der Grenzwert gilt in Deutschland genauso

Die Höchstgehalte für Ochratoxin A stehen in der EU-Verordnung (EG) Nr. 1881/2006. Je nach Lebensmittel liegen sie zwischen 0,5 und 80 Mikrogramm je Kilogramm. Zum 1. Januar 2023 hat die EU einen Teil dieser Werte über die Verordnung (EU) 2022/1370 abgesenkt und neue Grenzwerte ergänzt. Getrocknete Weintrauben gehörten zu den Erzeugnissen, für die der zulässige Gehalt damals verringert wurde. Inzwischen sind die Höchstgehalte in der Verordnung (EU) 2023/915 zusammengefasst.

Weil es sich um EU-Recht handelt, gilt derselbe Maßstab für Rosinen im deutschen Handel. Rückrufe wegen Ochratoxin A hat es hier ebenfalls schon gegeben, etwa im April 2024 für Bio-Studentenfutter und Bio-Rosinen einer anderen Marke.

MPREIS erstattet auch ohne Kassenbon

Käufer können die Packung ab sofort in jeder MPREIS-Filiale zurückgeben. Der Kaufpreis wird nach Angaben des Unternehmens auch ohne Kaufbeleg erstattet.

Wo Rückrufe in Österreich und Deutschland stehen

In Österreich sammelt die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit die Produktwarnungen und Produktrückrufe. Sie tut das im Auftrag des Sozialministeriums. Informiert ein Unternehmen die Öffentlichkeit nicht selbst, spricht die Agentur die Warnung aus.

Für den deutschen Handel läuft die Information über lebensmittelwarnung.de, wo die Bundesländer die amtlichen Meldungen mit Produkt, Grund und betroffenen Bundesländern veröffentlichen. Dort steht seit dem 28. August 2026 etwa der Rückruf einer Bio-Rinderbratwurst wegen Metallsplittern aus dem Großraum Hannover.

Quellen

Mehr aus den News

Weitere aktuelle Meldungen