Samstag, 7. Juni 2026

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Autohaus König insolvent: Das gilt jetzt für Kunden und Verträge

Die Berliner Händlergruppe Autohaus König ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Charlottenburg hat ein vorläufiges Insolvenzverfahren angeordnet. Betroffen sind rund 1.200 Beschäftigte und mehr als 80 Standorte, die meisten davon in Ostdeutschland. Verkauf, Werkstätten und Ersatzteilversorgung laufen zunächst weiter. Unterschiedlich sieht es bei Anzahlungen, laufenden Bestellungen und Leasingverträgen aus.

Silberner und dunkler Gebrauchtwagen mit leeren Kennzeichen stehen nebeneinander auf dem gepflasterten Hof eines Autohauses, dahinter weitere Fahrzeuge

Foto: andreas160578 / Pixabay

Das Amtsgericht Charlottenburg hat ein vorläufiges Insolvenzverfahren über die Autohaus Gotthard König GmbH aus Berlin und deren Tochtergesellschaft Autohaus König GmbH aus Teltow angeordnet und Rechtsanwalt Rainer Eckert zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Das Branchenportal Autohaus nennt unter Berufung auf die amtliche Bekanntmachung das Aktenzeichen 3616 IN 5523/26.

Eröffnet ist das Verfahren damit noch nicht. In der vorläufigen Phase prüft der Verwalter zunächst, ob sich der Betrieb fortführen lässt. Über die Eröffnung entscheidet das Gericht später.

Wie groß die Gruppe ist und wo sie sitzt

Nach Unternehmensangaben arbeiten rund 1.200 Menschen für Autohaus König. Die eigene Standortübersicht führt 82 Adressen, das Unternehmen selbst spricht von etwa 84 Betrieben. Der Schwerpunkt liegt im Osten. Die Berliner Zeitung zählt 76 Standorte in Berlin und den ostdeutschen Ländern, darunter 23 in Berlin und 22 in Brandenburg. Die übrigen liegen in Hamburg und Bayern.

Gegründet wurde das Unternehmen 1966, seit 1980 ist es Vertragspartner von Renault und gilt als größter Renault-Händler in Deutschland. Zum Markenportfolio gehören nach Angaben des Branchenportals Autohaus unter anderem Renault, Dacia, Opel, Fiat, Jeep, Citroën, Suzuki, Kia und BYD sowie Zweiräder. Das Portal beziffert den Fahrzeugbestand auf rund 12.000 Einheiten.

Darum wurde Autohaus König zahlungsunfähig

Als Ursache nennt das Unternehmen den strukturellen Wandel im Automobilhandel, also die Umstellung vom Verbrennungsmotor auf den Elektroantrieb, mehr Wettbewerb durch neue Marktteilnehmer und ein Neuwagengeschäft, das insgesamt stagniert. Diese Entwicklung belaste die gesamte Branche, heißt es in der Mitteilung zur Insolvenz.

Nach Angaben von auto motor und sport standen zum Zeitpunkt der Antragstellung Verbindlichkeiten von mehr als 200 Millionen Euro in den Büchern.

Vor dem Antrag liefen Gespräche mit den Herstellern. Renault teilte mit, eine tragfähige Gesamtlösung habe nicht erreicht werden können. Von Stellantis, dem Konzern hinter Opel, Fiat, Jeep und Citroën, hieß es, trotz der Prüfung verschiedener Optionen sei kurzfristig keine nachhaltige Gesamtlösung zustande gekommen.

Werkstätten und Verkauf bleiben zunächst geöffnet

Für den Alltag der Kunden ändert sich vorerst nichts. Die vorläufige Insolvenzverwaltung hat angekündigt, Verkauf, Werkstätten, Ersatzteilversorgung und Serviceleistungen an allen Standorten im gewohnten Umfang fortzuführen. Laufende Aufträge, Reparaturen und Fahrzeugbestellungen sollen planmäßig bearbeitet werden. Vereinbarte Werkstatttermine gelten damit weiter.

Die Gehälter der Beschäftigten für August werden rückwirkend über das Insolvenzgeld nachgezahlt.

Bei Anzahlungen ist die Lage unklar

Anders sieht es aus, wenn ein Fahrzeug bereits angezahlt, aber noch nicht ausgeliefert wurde. Geschäftsführung, vorläufiger Insolvenzverwalter und die Herstellerpartner wollen nach eigenen Angaben gemeinsam nach individuellen Lösungen suchen. Wie diese Lösungen aussehen und in welchen Fällen Kunden ihr Geld vollständig zurückerhalten, ist bislang offen.

Welche Rechte im Einzelfall bestehen, hängt vom jeweiligen Vertrag und vom Stand der Abwicklung ab. Wer angezahlt hat, sollte Vertragsunterlagen und Zahlungsbelege zusammensuchen, bevor er sich an seinen Standort wendet.

Was Leasing- und Finanzierungskunden prüfen sollten

Leasingverträge werden häufig nicht mit dem Autohaus selbst geschlossen, sondern mit einer Finanzierungsgesellschaft. Sie enden deshalb nicht automatisch, wenn der Händler insolvent wird. Entscheidend sind vier Punkte:

  • Welcher Vertragspartner ist im Vertrag genannt?
  • Ist das Fahrzeug bereits vollständig bezahlt?
  • Wem gehört es rechtlich?
  • Läuft die Finanzierung oder das Leasing über eine externe Bank oder einen externen Dienstleister?

Diese Angaben stehen im eigenen Vertrag. Wer dort eine externe Bank oder Leasinggesellschaft als Partner findet, hat es bei Fragen zu Raten und Rückgabe mit diesem Unternehmen zu tun, nicht mit dem Autohaus.

Diese Fragen sind noch offen

Ob und wann das Gericht das Insolvenzverfahren eröffnet, steht nicht fest. Zur Zukunft der einzelnen Standorte gibt es bislang ebenfalls keine Angaben. Ob Betriebe geschlossen, verkauft oder von anderen Händlern übernommen werden, entscheidet sich erst im weiteren Verlauf.

Offen ist auch, wie Gewährleistungsansprüche gegenüber den beiden Gesellschaften behandelt werden. Herstellergarantien laufen über den jeweiligen Autohersteller und sind davon getrennt zu betrachten.

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