Samstag, 7. Juni 2026

News

venator24.com auf der BaFin-Warnliste: Impressum fehlt, Adresse offenbar falsch

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 31. August und 1. September vor elf Websites gewarnt. Auf venator24.com sollen ohne Erlaubnis Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten werden, ein rechtsgültiges Impressum fehlt. In einem weiteren Fall verschicken Unbekannte Geldanlageangebote im Namen des Vergleichsportals CHECK24. Gegen die Betreiber von venator24.com ermittelt die Aufsicht.

Euro-Banknoten und Münzen liegen auf einer Fläche, darauf ein blaues Zahlenschloss

Foto: ChristophMeinersmann / Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht warnt seit dem 31. August 2026 vor der Website venator24.com und ermittelt gegen deren unbekannte Betreiber. Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber dort ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen an. Die BaFin stützt ihre Warnung auf Paragraf 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz und Paragraf 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Wer Erfahrungen mit venator24.com sucht, findet mit dieser Warnmeldung eine amtliche Einschätzung. Sie steht nicht allein. Innerhalb von zwei Tagen hat die Aufsicht elf Verbraucherwarnungen zu unerlaubten Finanzgeschäften veröffentlicht, sechs davon am 31. August und fünf am 1. September.

Kein Impressum, Berliner Adresse offenbar vorgetäuscht

Als Sitz nennt venator24.com eine Adresse in Berlin. Nach Einschätzung der BaFin dürfte es sich dabei um eine Scheinadresse handeln. Ein rechtsgültiges Impressum hat die Seite nicht, und wer hinter dem Angebot steht, ist der Aufsicht nach eigenen Angaben nicht bekannt.

Dasselbe Muster taucht am selben Tag ein zweites Mal auf. Die Website eberhart-dienstleistungen.de weist eine Geschäftsadresse in Hamburg aus, auch hier bezeichnet die BaFin die tatsächlichen Betreiber als unbekannt. Die Seite bietet Kredite an. Wer in Deutschland Bankgeschäfte betreibt, braucht dafür eine Erlaubnis der Aufsicht.

Diese elf Websites hat die BaFin an zwei Tagen benannt

WebsiteDatumVorwurf laut BaFin
venator24.com31.08.2026Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen ohne Erlaubnis
msdplatform.com31.08.2026Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis
fondox.de31.08.2026Bankgeschäfte, Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen ohne Erlaubnis
eberhart-dienstleistungen.de31.08.2026unerlaubte Vergabe von Krediten
mybwebpro.com31.08.2026unerlaubte Vergabe von Krediten, auch als „Kosbou Finance"
check24group.com.de31.08.2026Identitätsmissbrauch, Fest- und Tagesgeld unter fremdem Namen
zentrumpro.com01.09.2026Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen ohne Erlaubnis
tide-anlagecenter.com01.09.2026Tages- und Festgeldanlagen ohne Erlaubnis
emilkaelin.com01.09.2026gefälschte Zeichnungsscheine bekannter Aktienunternehmen
trade-lend.com01.09.2026Kryptowerte-Dienstleistungen ohne Zulassung
east-stock.com01.09.2026Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ohne Erlaubnis

Unbekannte versenden Angebote im Namen von CHECK24

Eine der Warnungen richtet sich nicht gegen ein Angebot unter eigenem Namen, sondern gegen den Missbrauch einer fremden Identität. Unbekannte verschicken nach Angaben der BaFin Fest- und Tagesgeldangebote von E-Mail-Adressen der Domains check24group.com.de und check24-eu.com.de. Sie treten dabei im Namen der CHECK24 Vergleichsportal GmbH mit Sitz in München auf.

Das Münchner Unternehmen steht dabei nicht im Verdacht. Sein Name wird für die Masche benutzt, ohne dass es damit zu tun hat. Erstmals gewarnt hatte die BaFin zu diesem Fall bereits am 14. August 2026, die Meldung vom 31. August ergänzt eine zweite Absenderdomain.

Eine Seite behauptet, von der BaFin beaufsichtigt zu werden

Bei east-stock.com kommt ein zusätzlicher Vorwurf hinzu. Die Betreiber geben an, unter Aufsicht der BaFin zu stehen. Die BaFin widerspricht dem in ihrer Meldung vom 1. September ausdrücklich. Die Seite bietet Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an, für die keine Erlaubnis vorliegt.

Eine solche Behauptung lässt sich nachprüfen. Die BaFin führt eine öffentliche Unternehmensdatenbank, in der jedes zugelassene Institut verzeichnet ist. Wer dort nicht steht, hat keine Erlaubnis, unabhängig davon, was auf der Website behauptet wird.

Gefälschte Zeichnungsscheine und eine getarnte Kryptobörse

Zwei Warnungen vom 1. September beschreiben, wie die Angebote aufgebaut sind. Auf emilkaelin.com sollen gefälschte Zeichnungsscheine bekannter Aktienunternehmen zum Kauf angeboten werden. Die BaFin bringt den Betreiber mit IPO Nexus in Verbindung, einem Angebot, vor dem sie bereits zuvor gewarnt hatte.

Die Seite trade-lend.com wirbt nach Darstellung der Aufsicht mit Krediten, betreibt tatsächlich aber eine Kryptobörse und gibt an, Kryptowerte auszuzahlen. Als Betreiberin nennt die BaFin die Tradeshow Limited. Hier greift das Kryptomärkteaufsichtsgesetz, denn Kryptowerte-Dienstleistungen brauchen in Deutschland eine eigene Zulassung.

Was eine Verbraucherwarnung aussagt und was nicht

Eine Verbraucherwarnung der BaFin ist kein Urteil und kein Verbot. Sie hält fest, dass ein Anbieter ohne die vorgeschriebene Erlaubnis tätig ist und deshalb nicht unter staatlicher Aufsicht steht. Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen sind in Deutschland erlaubnispflichtig, darauf weist die BaFin in jeder der elf Meldungen hin.

Die BaFin rät, vor jeder Geldanlage im Internet gründlich zu recherchieren und die Erlaubnis eines Anbieters in ihrer Datenbank zu prüfen. Wie sich eine Zulassung nachschlagen lässt und welche Anzeichen die Aufsicht als typisch für unerlaubte Angebote nennt, steht in unserer Meldung zur Warnserie vom 24. August.

Ob gegen die Betreiber der elf Websites Ermittlungsverfahren laufen und wie viele Anleger betroffen sind, teilt die BaFin nicht mit.

Quellen

Mehr aus den News

Weitere aktuelle Meldungen