Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor einem „Bafin Bundessonderförderprogramm, Klasse 4a, SEPA-Mietzahlungsverkehr“, das Betrüger unter ihrem Namen anbieten. Das Programm gibt es nicht, die Behörde bezeichnet es in ihrer Warnung vom 19. Oktober 2026 ausdrücklich als Fake.
Wer auf das Angebot eingeht, soll persönliche Daten und die eigene Bankverbindung angeben, in manchen Fällen auch eine Vorauszahlung leisten. Die BaFin rät, solche Aufforderungen abzulehnen und Anzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zu erstatten.
Die BaFin vergibt keine Zuschüsse für Wohnen und Miete
Die Behörde stellt in ihrer Warnung klar, dass sie grundsätzlich keine eigenen Förderprogramme, Finanzierungen oder Zuschüsse für den Wohnungsmarkt oder den Mietzahlungsverkehr anbietet. Wer im Namen der BaFin Geld für Miete oder Wohnen in Aussicht stellt, handelt also nicht für die Behörde.
Ihre Aufgabe liegt an anderer Stelle. Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen oder Zahlungsdienste anbietet, braucht dafür eine Erlaubnis der BaFin. Ob ein Unternehmen eine solche Erlaubnis hat, lässt sich in der Unternehmensdatenbank auf bafin.de nachsehen.
Was über die Masche bisher bekannt ist
Der Name des angeblichen Programms verbindet die Bezeichnung der Aufsicht mit einer „Klasse 4a“ und dem Begriff SEPA-Mietzahlungsverkehr, damit klingt es nach einem amtlichen Verfahren rund um die Mietüberweisung. Gefordert werden nach Angaben der BaFin persönliche Daten und die Bankverbindung, teils auch Geld vorab.
Über welchen Weg die Betrüger Kontakt aufnehmen, ob per E-Mail, Brief, Telefon oder Messenger, geht daraus nicht hervor. Die BaFin nennt weder eine Website noch einen Absender. Auch wie viele Menschen angeschrieben wurden und ob bereits Geld geflossen ist, hat sie nicht mitgeteilt.
Drei weitere Fälle von Identitätsmissbrauch binnen drei Tagen
Neben der eigenen Behörde missbrauchen Betrüger auch die Namen echter Finanzunternehmen. Zwischen dem 19. und 21. Oktober hat die BaFin drei Websites gemeldet, deren Betreiber sich als bekannte Firmen ausgeben:
- graziamanagement(.)com, gemeldet am 19. Oktober. Die Website hat nach Angaben der BaFin nichts mit der Grazia Capital Management GmbH aus Stuttgart zu tun. Die Behörde hat den Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.
- themayerbrown(.)com, gemeldet am 20. Oktober. Das Angebot steht laut BaFin in keinem Zusammenhang mit der Mayer Brown LLP. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen angeboten.
- captrader(.)group, gemeldet am 21. Oktober. Die Seite wird entgegen den dortigen Angaben nicht von der CapTrader GmbH betrieben. Auch hier besteht der Verdacht auf Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis.
Die Warnungen zu graziamanagement(.)com und captrader(.)group stützt die BaFin auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes, die zu themayerbrown(.)com auf § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes.
BaFin beteiligt sich an Kampagne gegen Betrug im Zahlungsverkehr
Am 20. Oktober hat die BaFin mitgeteilt, dass sie die Kampagne „Machen wir Phishen Impossible!“ unterstützt. Die Schirmherrschaft haben das Bundesministerium der Finanzen und die Deutsche Bundesbank übernommen. Mit kurzen Videos sollen Verbraucherinnen und Verbraucher gängige Betrugsszenarien wie gefälschte Bank-E-Mails oder Schockanrufe erkennen lernen. In der Mitteilung hält die BaFin fest, dass Behörden wie sie selbst immer wieder für Identitätsdiebstahl und Spoofing ausgenutzt werden.
Aktuelle Warnungen veröffentlicht die BaFin auf ihrer Website in der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“.


