Der Rückruf erfasst alle Chargen mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 30.09.2027, 30.10.2027 und 30.11.2027. Die Aktuell Vertriebs GmbH hat ihn am 24. August 2026 bekannt gegeben, am selben Tag erschien die Meldung auf dem behördlichen Portal lebensmittelwarnung.de.
Das Produkt taucht in den Meldungen unter zwei Schreibweisen auf, als „Frosty Pocket“ und als „Pocket Frosty Slush Eis“. Gemeint ist dasselbe Erzeugnis: Slush-Eis im 150-Milliliter-Beutel, hergestellt nach Angaben des Vertreibers von der Granizados Maresme S.L. im spanischen Pineda de Mar.
Diese Sorten und Packungen sind betroffen
Der Rückruf gilt für die 150-Milliliter-Beutel in vier Geschmacksrichtungen: Waldfrucht, Zitrone, Erdbeere und Dracula. Eine Einschränkung auf einzelne Chargen gibt es nicht, betroffen sind sämtliche Chargen mit den drei genannten Mindesthaltbarkeitsdaten.
Verkauft wurde die Ware nach Angaben von produktwarnung.eu zwischen dem 21. Mai und dem 21. August 2026. Auf lebensmittelwarnung.de ist die Meldung für Nordrhein-Westfalen eingestellt. Welche Verkaufsstellen oder Handelsketten die Beutel geführt haben und ob sie auch in anderen Bundesländern verkauft wurden, geht aus den bisher veröffentlichten Angaben nicht hervor.
Warum Glycerin in Slush-Eis ein Problem ist
Glycerin ist als Lebensmittelzusatzstoff E 422 für aromatisierte Getränke zugelassen. Der Rückruf richtet sich also nicht gegen den Stoff an sich, sondern gegen die Menge davon im Produkt. Wozu er in Slush-Eis überhaupt gebraucht wird, ist dabei offen. Dem Bundesinstitut für Risikobewertung liegen nach eigenen Angaben keine Informationen der Hersteller zur technologischen Funktion von Glycerin in diesen Getränken vor.
Das Institut hat sich dazu bereits im Februar 2025 in der Stellungnahme Nr. 004/2025 geäußert. Als Wirkungen einer erhöhten Aufnahme nennt es Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall und Benommenheit. Glycerin senkt zudem den Druck im Schädelinneren, in der Medizin wird es genau dafür eingesetzt.
Der Vertreiber weist in seiner Rückrufmitteilung darauf hin, dass größere Mengen bei Kindern unter vier Jahren Schwindel, Erbrechen, Kopfschmerzen und Bewusstlosigkeit auslösen können.
Ab welcher Menge das BfR eine Wirkung erwartet
Das BfR rechnet mit einer Referenzdosis von 250 Milligramm Glycerin je Kilogramm Körpergewicht. So viel wirkt therapeutisch zur Senkung des Hirndrucks. Für ein fünfjähriges Kind mit 20 Kilogramm hat das Institut ausgerechnet, wie viel Slush-Eis dafür nötig ist:
- 191 Milliliter bei einem durchschnittlichen Glyceringehalt von 26,24 Gramm je Liter
- 68 Milliliter beim 90. Perzentil der untersuchten Proben, 73,9 Gramm je Liter
- 35 Milliliter beim höchsten gemessenen Wert von 142 Gramm je Liter
Ein Beutel des zurückgerufenen Produkts fasst 150 Milliliter. Bei jüngeren und leichteren Kindern liegen die Schwellen entsprechend niedriger. Wie hoch der Glyceringehalt in den betroffenen Beuteln tatsächlich gemessen wurde, ist bislang nicht veröffentlicht. Die BfR-Werte stammen aus einer allgemeinen Untersuchung von Slush-Ice-Getränken, nicht aus der Prüfung dieses Produkts.
Warum es keinen Höchstwert für Glycerin gibt
Einen gesetzlichen Grenzwert, gegen den ein Hersteller verstoßen könnte, gibt es nicht. Glycerin ist nach dem Grundsatz „quantum satis“ zugelassen, also in der Menge, die technologisch nötig ist. Das BfR hat diese Regelung ausdrücklich kritisiert und die Hersteller aufgefordert zu prüfen, ob sich der Einsatz verringern oder ganz vermeiden lässt. Verbraucherinnen und Verbrauchern empfiehlt das Institut, bei Kindern auf Slush-Eis zu verzichten.
Ein Rückruf wegen „erhöhten Glyceringehalts“ bewegt sich damit in einem Bereich ohne feste Zahl. Maßgeblich ist die gesundheitliche Bewertung, nicht die Überschreitung eines Grenzwerts.
So läuft die Rückgabe ab
Der Vertreiber rät dringend vom Verzehr ab. Wer die Beutel zu Hause hat, kann sie an die Verkaufsstelle zurückgeben, der Kaufpreis wird vollständig erstattet. Da alle Chargen betroffen sind, genügt für den Abgleich der Produktname zusammen mit der Packungsgröße von 150 Millilitern.
Was sonst gerade zurückgerufen wird
Parallel läuft ein bundesweiter Rückruf für tiefgefrorene Beerenmischungen und Erdbeeren bei Aldi, Lidl, Netto und Kaufland, in denen Noroviren nachgewiesen wurden. Auch dort reichen die Mindesthaltbarkeitsdaten weit in die Zukunft, weshalb sich die Sache nicht mit dem Verkaufsstopp im Markt erledigt.
Ob die Behörden im Fall des Slush-Eises Erkrankungen registriert haben, ist nicht bekannt. Die Meldung auf lebensmittelwarnung.de führt als Grund allgemein eine gesundheitsschädliche Substanz auf.


