Samstag, 7. Juni 2026

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Rückruf für Fischaufstrich: Falsches Süßungsmittel in der Caviarcreme

Die Feinkost Reich GmbH ruft eine Ausführung ihrer Caviarcreme aus Heringsrogen zurück. In der 70-Gramm-Tube mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 19.11.2026 steckt Natrium-Saccharin statt des vorgesehenen Konservierungsstoffs. Verkauft wurde das Produkt in neun Bundesländern. Der Hersteller rät vom Verzehr ab und bittet darum, die Tube zu entsorgen.

Frau schiebt einen gefüllten Einkaufswagen durch den Gang eines Supermarkts

Foto: Gustavo Fring / Pexels

Die Feinkost Reich GmbH aus Ditfurt im Harz ruft die Caviarcreme aus Heringsrogen mit Räucherlachs in der 70-Gramm-Tube zurück. Betroffen ist die Ausführung mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 19.11.2026. In der Creme steckt das Süßungsmittel Natrium-Saccharin, das dort nicht hingehört.

Die Warnung steht seit dem 20. August 2026 auf dem amtlichen Portal lebensmittelwarnung.de, gemeldet hat sie das Land Sachsen-Anhalt. Verkauft wurde die Creme in neun Bundesländern. Der Hersteller rät vom Verzehr ab und bittet darum, das Produkt zu entsorgen.

Woran sich die betroffene Tube erkennen lässt

Maßgeblich ist das Mindesthaltbarkeitsdatum. Zurückgerufen wird ausschließlich die 70-Gramm-Tube mit dem Aufdruck 19.11.2026. Andere Haltbarkeitsdaten desselben Artikels nennt die amtliche Warnung nicht, andere Produkte des Unternehmens ebenfalls nicht.

Die Produktbezeichnung lautet vollständig „Caviarcreme aus Heringsrogen mit Räucherlachs". Das Verbraucherportal produktwarnung.eu führt zusätzlich die Artikelnummer GTIN 4013213006512 auf, in der amtlichen Meldung selbst steht sie nicht. Eine Chargennummer nennt der Rückruf nicht, einen Verkaufszeitraum ebenso wenig. Ohne Umverpackung bleibt damit nur das aufgedruckte Datum als Merkmal.

Wie das Süßungsmittel in die Creme kam

Nach Darstellung des Unternehmens fiel zuerst der Geschmack auf. Die Creme schmeckte auffällig süß. Bei der anschließenden Prüfung zeigte sich der Grund. Dem Erzeugnis wurde nach Angaben der amtlichen Warnung „fälschlicherweise das Süßungsmittel Natrium-Saccharin anstatt Natriumbenzoat zugesetzt".

Die beiden Stoffe erfüllen in einem Lebensmittel unterschiedliche Aufgaben. Natriumbenzoat ist ein Konservierungsstoff, Natrium-Saccharin ein Süßungsmittel. In der Tube steckt damit ein Zusatzstoff, der auf der Verpackung nicht angekündigt ist. Zugleich fehlt der vorgesehene Konservierungsstoff.

Eine gesundheitliche Gefährdung benennt die amtliche Warnung nicht. Das Portal führt den Fall unter „Sonstige Gründe", nicht unter einer mikrobiologischen oder chemischen Gefahr. Ob das Fehlen des Konservierungsstoffs die Haltbarkeit der Creme beeinflusst, geht aus der Meldung nicht hervor.

In diesen neun Bundesländern wurde die Creme verkauft

Die amtliche Warnung nennt Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen. Der Vertrieb reicht damit weit über die Region des Herstellers hinaus.

Über welche Händler die Tuben in den Verkauf kamen, steht in der amtlichen Meldung nicht. Nach Angaben der Zeitung HNA war das Produkt unter anderem bei Rewe und Edeka erhältlich. Eine offizielle Bestätigung dieser Vertriebswege gibt es bislang nicht.

Was Käufer mit der Tube tun sollen

Die Handlungsempfehlung fällt knapp aus. „Vom Verzehr der betroffenen Chargen des Produktes wird abgeraten", heißt es in der Warnung. Die Feinkost Reich GmbH bittet darum, das Produkt zu entsorgen. Eine Rückgabe im Geschäft sieht der Rückruf in dieser Form nicht vor.

Ob und wie der Kaufpreis erstattet wird, ist offen. Weder die amtliche Meldung noch die Mitteilung des Unternehmens machen dazu Angaben. Für Rückfragen verweisen die Verbraucherportale produktwarnung.eu und das Verbraucherschutzforum auf den Kundenservice des Herstellers, erreichbar unter der Telefonnummer 03941 678150 und per E-Mail an info@feinkostreich.de.

Was der Rückruf offenlässt

Wie viele Tuben in den Handel gelangten und über welchen Zeitraum sie verkauft wurden, teilt das Unternehmen nicht mit. Eine Händlerliste hat Feinkost Reich ebenfalls nicht veröffentlicht. Damit fehlt der Stichtag, an dem sich ein Kauf ausschließen ließe.

Aktuelle Rückrufe und Warnungen zu Lebensmitteln stehen zentral auf lebensmittelwarnung.de. Dort veröffentlichen die Behörden der Länder ihre Meldungen, im Fall der Caviarcreme war das Sachsen-Anhalt.

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