Samstag, 7. Juni 2026

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BaFin warnt vor WhatsApp-Gruppen der PISI-Group und sechs weiteren Anbietern

Die Finanzaufsicht BaFin hat zwischen dem 9. und 11. September sieben Warnungen zu Anbietern veröffentlicht, die ohne Erlaubnis Geldanlagen, Kredite oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten sollen. Zwei Fälle laufen über Messenger, über WhatsApp-Gruppen und einen Telegram-Kanal. Zwei Websites werben mit Tages- und Festgeld, eine mit Krediten. In einem Fall nutzen die Betreiber den Namen eines echten Unternehmens aus Offenburg.

Junge Frau im abgedunkelten Schlafzimmer tippt auf einem Smartphone, dessen Bildschirm ihr Gesicht beleuchtet

Foto: SHVETS production / Pexels

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor WhatsApp-Gruppen, in denen sich Unbekannte als US-Unternehmen „Pinney Investment Lab“ ausgeben und für ein angebliches KI-Projekt namens „Dual-Track-Transformationsplan“ werben. Die Warnung vom 9. September 2026 ist eine von sieben, die die Behörde bis zum 11. September veröffentlicht hat.

Alle sieben stützen sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes, drei zusätzlich auf § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes. Es geht jeweils um Bankgeschäfte, Finanz- oder Kryptowerte-Dienstleistungen, die nach Einschätzung der BaFin ohne die nötige Erlaubnis angeboten werden. In drei der Fälle spricht die Behörde von einem Verdacht.

WhatsApp-Gruppen werben mit einem angeblichen Antrag bei der BaFin

Die Initiatoren der Gruppen treten unter den Namen „Pinney Investment Lab“, „PISI Investment Forum“ und „PISI-Group“ auf und verweisen auf die Website pisigroup(.)com. Sie behaupten, bei der BaFin bereits einen Antrag auf Zulassung gestellt zu haben und im Einklang mit deutschem und europäischem Aufsichtsrecht zu handeln. Nach Angaben der BaFin entspricht das nicht den Tatsachen.

In derselben Warnung nennt die Behörde zwei Handelsplattformen, web(.)zspki(.)com und web(.)zspki(.)vip, die angeblich eine „Silverpeak Exchange Inc“ betreibt, sowie die Apps „ZSP-KI-Plus“ und „ZSP-KI-HUB“. Grundsätzlich hält die BaFin fest: „Der Bafin sind keine lizenzierten Institute bekannt, die sich über WhatsApp-Gruppen an deutsche Anlegerinnen und Anleger wenden.“

Ein Telegram-Kanal unter dem Namen „Sophia Hoffmann“

Am selben Tag warnte die BaFin vor einem Telegram-Kanal und einem dort betriebenen Bot, beide unter dem Namen „Sophia Hoffmann“, sowie vor der Website sophiahoffmann(.)icu. Sie hat den Verdacht, dass die unbekannten Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Wer hinter dem Kanal steht, geht aus der Warnung nicht hervor.

Zwei Websites bieten Tages- und Festgeld ohne Erlaubnis an

Zwei der Warnungen vom 11. September betreffen Zinsanlagen. Unter bi-ventures(.)de, biventures-kundenportal(.)de und berlinventures(.)com werden nach Erkenntnissen der BaFin Tages- und Festgeldanlagen angeboten, ohne dass die Betreiber dafür eine Erlaubnis haben. Die Warnung gilt auch für E-Mails von diesen Domains, etwa von info@bi-ventures(.)de.

Bei protrader-finanz(.)de liegt der Fall ähnlich. Dort und per E-Mail von info@protrader-finanz(.)de werden laut BaFin Festgeldanlagen ohne Erlaubnis angeboten.

Kredite, Kryptowerte und ein Firmenname aus Offenburg

Auf prokredits(.)com bietet ein Anbieter unter dem Namen „Pro Kredits“ den Abschluss von Darlehensverträgen an. Dafür bräuchte er eine Erlaubnis der BaFin, die er nach ihren Angaben nicht hat.

Bei schelhammer-systems(.)com und sogmbh(.)com vermutet die Behörde Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen ohne Erlaubnis, bei sogmbh(.)com zusätzlich Wertpapierdienstleistungen. Die Betreiber von sogmbh(.)com berufen sich auf die Strategic Opportunities GmbH mit Sitz in Offenburg. Mit diesem Unternehmen besteht nach Feststellung der BaFin kein Zusammenhang, sie spricht von Identitätsmissbrauch.

Wo sich die Erlaubnis eines Anbieters nachschlagen lässt

Ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, steht in ihrer Unternehmensdatenbank, auf die sie in den Warnungen verweist. Weil Betreiber wie im Fall sogmbh(.)com echte Firmennamen verwenden, belegt ein Treffer dort noch nicht, dass eine Website zu diesem Unternehmen gehört. Die BaFin rät deshalb, im Zweifel direkt bei dem angegebenen Institut nachzufragen.

Telefonisch ist die BaFin unter 0800 2 100 500 erreichbar, kostenfrei und montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr. Das Verbrauchertelefon beantwortet allgemeine Fragen, unter anderem zur Zulassung von Unternehmen. Fragen zu Unternehmen ohne BaFin-Erlaubnis beantwortet es nach Angaben der Behörde nicht, eine Rechtsberatung gibt es dort ebenfalls nicht.

Zu Angeboten in Messengern schreibt die BaFin, dass Kontoverbindungen und persönliche Angaben in solchen Apps nicht sicher sind und in falsche Hände geraten können.

Wer schon Geld überwiesen hat, soll Anzeige erstatten

Für Betroffene nennt die BaFin zwei Schritte. Sie sollen so schnell wie möglich Anzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erstatten und außerdem ihre Bank informieren und das Konto sperren lassen, entweder direkt bei der Bank oder über den Sperr-Notruf 116 116.

Warnungen in dieser Dichte gab es zuletzt Ende August. Am 24. August warnte die BaFin an einem Tag vor drei Websites, darunter navigatorpf.com, am 31. August und 1. September vor elf, darunter venator24.com.

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