Samstag, 7. Juni 2026

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Elyrion Wealth: BaFin warnt vor Goldanlage aus WhatsApp-Gruppen

Über WhatsApp-Gruppen werben Unbekannte für ein angebliches Goldinvestment mit hohen Renditen und leiten Interessierte auf eine Handelsplattform und zwei Apps weiter. Die Finanzaufsicht vermutet unerlaubte Geschäfte und stellt klar, dass der angebliche Finanzexperte hinter dem Angebot erfunden ist. Es ist nicht die erste Warnung dieser Art in diesem Jahr.

Mann in heller Hose tippt mit beiden Daumen auf einem Smartphone, auf dem ein Chatverlauf geöffnet ist

Foto: RDNE Stock project / Pexels

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt seit dem 26. Oktober 2026 vor der Handelsplattform elyrion-wealth(.)com und den Apps „ELYRION WEALTH“ und „ELYRIONW“, weil sie den Verdacht hat, dass dort Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ohne Erlaubnis angeboten werden. Rechtsgrundlage der Warnung ist § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes.

Laut der Behörde sprechen Unbekannte Anlegerinnen und Anleger in Deutschland in WhatsApp-Gruppen und Chats an. Sie werben für ein Investitionsprogramm, das mit Finanzinstrumenten auf Basis des Goldmarkts hohe Renditen bringen soll, und leiten Interessierte dann auf die Plattform und zu den Apps weiter.

Wer hinter Elyrion Wealth stehen soll

Als Betreiber tritt nach Angaben der BaFin eine „ELYRION WEALTH LLC“ mit angeblichem Sitz in den USA auf. Die Apps sollen sich Interessierte aus den gängigen App-Stores laden.

In den Gruppen meldet sich ein „Albrecht Reimund Hohenacker“ zu Wort, der sich als Finanzmarktstratege und Kapitalmarktforscher vorstellt. Die BaFin stellt klar, dass es diese Person nicht gibt. Weder die Initiatoren der Gruppen noch die Betreiber von Plattform und Apps stehen unter ihrer Aufsicht.

Wie die betroffenen Gruppen heißen und wie viele Menschen bereits Geld eingezahlt haben, steht nicht in der Warnung. Angaben zu Schäden liegen bislang nicht vor.

Was die Warnung nach § 37 KWG für Anleger bedeutet

Mit der Veröffentlichung macht die BaFin bekannt, dass sie einen Anbieter verdächtigt, ohne Erlaubnis zu arbeiten. Ein solches Angebot unterliegt in Deutschland keiner Finanzaufsicht. Nach eigener Aussage kennt die BaFin keine lizenzierten Institute, die sich über Messenger-Gruppen an Privatanleger in Deutschland wenden.

Ob ein Anbieter eine Erlaubnis hat, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin nachschlagen.

Nach diesem Muster laufen die Messenger-Maschen ab

Die BaFin hat 2026 schon mehrfach vor Angeboten aus WhatsApp-Gruppen gewarnt, im März etwa vor der Prometheus Investment Alliance, im April vor der App FPM MIN und im August vor „Operation Hope AI“ und der Plattform Vexorylax.

Wie solche Fälle typischerweise ablaufen, beschreibt die Behörde auf einer eigenen Informationsseite. Am Anfang steht eine Anzeige in sozialen Netzwerken mit kostenlosen Aktientipps oder eine direkte Nachricht. Wer reagiert, landet in einer Gruppe, die sich oft „School“, „Lerngruppe“ oder „Akademie“ nennt und von einem angeblichen Experten samt Assistenz geführt wird. Über Wochen gibt es dort Seminare, Tipps und Gewinnspiele, und ein Teil der Mitglieder gehört laut BaFin selbst zu den Tätern.

Später sollen sich die Teilnehmer auf einer Handelsplattform anmelden, häufig mit Ausweiskopie. Ein Testguthaben und eine kleine Auszahlung schaffen Vertrauen. Das echte Geld fließt dann oft über Krypto-Wallets oder ausländische Konten, während die Gewinne auf dem Bildschirm nur vorgetäuscht sind. Wer sich etwas auszahlen lassen will, soll vorher angebliche Steuern oder Gebühren überweisen, bis der Kontakt irgendwann abbricht.

Woran sich unseriöse Anlageangebote erkennen lassen

Die BaFin nennt eine Reihe von Warnsignalen:

  • unaufgeforderte Einladungen in Gruppen oder Direktnachrichten zu Geldanlagen
  • Versprechen von sicherer Anlage, garantierter Rendite oder geringem Risiko
  • Zeitdruck bei der Entscheidung
  • Zahlungen auf Konten, die nicht zum Anbieter gehören
  • fehlendes oder unvollständiges Impressum
  • die Bitte um eine Ausweiskopie
  • Gewinne, die auf dem Bildschirm steigen, sich aber nicht auszahlen lassen

Lizenzdokumente, die in solchen Gruppen vorgezeigt werden, können gefälscht sein oder von einem anderen Unternehmen stammen, dessen Namen die Täter missbrauchen.

Was Betroffene jetzt tun sollten

Bei Verdacht auf Betrug rät die BaFin, die Polizei einzuschalten. Ausweiskopien und andere persönliche Daten sollten nicht an unbekannte Anbieter gehen.

Vorsicht ist auch bei späteren Kontaktversuchen angebracht. Die Behörde warnt vor sogenanntem Recovery-Betrug, bei dem sich angebliche Behörden oder Dienstleister melden, teils Jahre nach dem ersten Schaden, und versprechen, das verlorene Geld zurückzuholen. Vorher verlangen sie eine Zahlung für Steuern oder Gebühren. Nach Einschätzung der BaFin steckt dahinter wahrscheinlich eine weitere Masche.

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