Samstag, 7. Juni 2026

News

Sumak-Rückruf: Insektizid Chlorpyrifos in Gewürz von Abido nachgewiesen

Ein Großhändler aus Schleswig-Holstein ruft ein Sumak-Gewürz zurück, weil Prüfer darin erhöhte Werte eines in der EU verbotenen Insektizids und einen unzulässigen Farbstoff gefunden haben. Verkauft wurde das Gewürz in zehn Bundesländern. Erst wenige Tage zuvor hatten die Behörden vor einem anderen Sumach-Produkt mit verbotenen Farbstoffen gewarnt.

Hände halten eine kleine Glasschale mit dunkelrotem, gemahlenem Gewürz über einem festlich gedeckten Tisch

Foto: RDNE Stock project / Pexels

Die Orient Gate GmbH aus Barsbüttel ruft das Gewürz Abido Sumak in der 50-Gramm-Packung mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 10.03.2029 und der Losnummer 10-3-2618952 OH zurück. Im Produkt fanden sich erhöhte Werte des Insektizids Chlorpyrifos und der Farbstoff E 122, der dort nicht zugelassen ist. Seit dem 26. Oktober 2026 steht die Warnung auf dem behördlichen Portal lebensmittelwarnung.de.

Hersteller ist die Abido Company for Trade and Industry, importiert hat das Gewürz die Tema Fine Foods BV, und die Orient Gate GmbH hat es als Großhändler an Geschäfte geliefert. Wer eine betroffene Packung hat, sollte den Inhalt nicht mehr verwenden. Sie kann in der Verkaufsstelle zurückgegeben werden, das Geld gibt es auch ohne Kassenbon zurück.

In welchen Bundesländern der Sumak verkauft wurde

Laut lebensmittelwarnung.de lag das Gewürz in zehn Bundesländern im Handel, nämlich in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Berlin, Sachsen und Thüringen hat die Behörde noch am selben Tag nachgetragen. Dass die Liste weiter wächst, ist deshalb nicht ausgeschlossen.

Einzelne Geschäfte nennt die Warnung nicht, und auch der Großhändler hat bislang keine Händlerliste veröffentlicht.

So lässt sich prüfen, ob die eigene Packung betroffen ist

Für den Abgleich braucht es drei Angaben von der Verpackung:

  • Produkt: Abido Sumak, 50 Gramm
  • Mindesthaltbarkeitsdatum: 10.03.2029
  • Los: 10-3-2618952 OH

Eine EAN steht nicht in der Warnung. Andere Packungsgrößen, Haltbarkeitsdaten oder Losnummern gehören nach dem bisherigen Stand nicht zum Rückruf.

Warum Chlorpyrifos in Lebensmitteln nicht vorkommen darf

Chlorpyrifos wirkt gegen Insekten und Milben. Laut der Warnung steht der Stoff im Verdacht, das Erbgut zu schädigen und die Entwicklung zu beeinträchtigen, vom Verzehr wird dringend abgeraten.

Als Pflanzenschutzmittel ist Chlorpyrifos in der EU seit Ende Januar 2020 nicht mehr zugelassen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA hatte ihn zuvor als gesundheitlich bedenklich eingestuft, vor allem wegen möglicher Wirkungen auf Erbgut und Nervensystem und mit Blick auf Kinder. Seit dem 13. November 2020 gilt in der EU für alle Lebens- und Futtermittel ein einheitlicher Rückstandshöchstgehalt von 0,01 Milligramm pro Kilogramm.

Wie hoch die Werte im betroffenen Los lagen, hat die Behörde nicht veröffentlicht. Ob nach dem Verzehr Beschwerden gemeldet wurden, ist ebenfalls nicht bekannt.

Was der Farbstoff E 122 mit dem Rückruf zu tun hat

Außer dem Insektizid stellte die Lebensmittelüberwachung den roten Farbstoff E 122 fest, der auch Azorubin oder Carmoisin heißt. In diesem Gewürz ist er laut Warnung nicht zugelassen. Warum er zugesetzt wurde, geht aus der Meldung nicht hervor.

Ein zweiter Sumach-Rückruf in derselben Woche

Schon am 20. Oktober 2026 hatte lebensmittelwarnung.de vor einem anderen Produkt gewarnt, dem „Sumach gemahlen“ der Marke Ikleel Algabal in der 200-Gramm-Packung. Es trägt das Mindesthaltbarkeitsdatum 01.09.2027, die Charge ME2552508 und den Barcode 8682943441717. Inverkehrbringer ist Alfred-Walter Haag (Badiel) aus Limburg an der Lahn. In dieser Ware wies die Überwachung die nicht zugelassenen Farbstoffe Sudan I und Sudan IV nach, außerdem E 122 und E 124. Gemeldet war das Produkt in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen.

Hersteller, Marke und Packung sind in beiden Fällen verschieden. Wer gemahlenen Sumach im Schrank hat, sollte deshalb beide Angaben abgleichen. Einen Zusammenhang zwischen den Rückrufen hat bislang keine Stelle genannt.

Rückgabe und Kontakt zum Großhändler

Zurückgeben lässt sich die Ware in dem Geschäft, in dem sie gekauft wurde, und der Kaufpreis wird auch ohne Kassenbon erstattet. Für Rückfragen ist die Orient Gate GmbH unter 040 411 88 30 80 erreichbar, montags bis freitags von 9:30 bis 17:00 Uhr.

Quellen

Mehr aus den News

Weitere aktuelle Meldungen