Samstag, 7. Juni 2026

News

Gefälschte Anwaltsschreiben: Über 200 Einträge auf der Warnliste der Verbraucherzentrale

Die Warnliste der Verbraucherzentrale zu betrügerischen Inkassoschreiben führt inzwischen über 200 Einträge, zuletzt aktualisiert am 14. August. Gefälschte Anwaltsbriefe fordern vierstellige Beträge für angebliche Lotterieabos und nutzen dabei die Namen echter Kanzleien. Vier Merkmale entlarven die Fälschung, und die Zulassung einer Kanzlei lässt sich in Minuten prüfen.

Person sortiert Dokumente mit Haftnotizen und Stiften auf einem Holzschreibtisch

Foto: RDNE Stock project / Pexels

Die Verbraucherzentrale hat ihre Schwarze Liste zu betrügerischen Inkassoschreiben zuletzt am 14. August 2026 aktualisiert. Sie führt inzwischen mehr als 200 Einträge, darunter erfundene Inkassounternehmen, gefälschte Anwaltskanzleien und die Kontoverbindungen, auf die Betroffene zahlen sollen. Wer ein solches Schreiben erhält, soll nach Empfehlung der Verbraucherschützer weder zahlen noch Kontakt aufnehmen.

Die Masche zielt auf Menschen, die eine unerwartete Forderung lieber begleichen als eine Auseinandersetzung zu riskieren. Die Schreiben kommen per Post oder E-Mail und wirken sorgfältig gemacht. Sie nennen einen konkreten Betrag samt Aufstellung, und in vielen Fällen steht der Name einer Kanzlei darunter, die es tatsächlich gibt und die mit der Forderung nichts zu tun hat.

Diese Merkmale entlarven die Fälschung

Die Verbraucherzentrale nennt vier wiederkehrende Anhaltspunkte, an denen sich falsche Anwaltsschreiben festmachen lassen. Am deutlichsten ist die Bankverbindung. Soll das Geld auf ein ausländisches Konto fließen, erkennbar am Länderkürzel am Anfang der IBAN, spricht das stark für einen Betrugsversuch. In einem von der Verbraucherzentrale Sachsen dokumentierten Fall führte die Überweisung nach Spanien, während die angegebene Rückrufnummer im Vereinigten Königreich lag.

Zweitens fällt die Wortwahl auf. Formulierungen wie „Letzte außergerichtliche Geltendmachung" sollen Druck erzeugen und Fristen suggerieren, die es gar nicht gibt. Drittens geht es auffällig oft um Leistungen, die sich schwer überprüfen lassen, etwa Lotterieteilnahmen, Gewinnspielabos oder vage beschriebene Online-Dienste. Und viertens halten die Angaben zur angeblichen Kanzlei einer Prüfung nicht stand.

Ein Fall aus Meißen zeigt, wie sorgfältig gefälscht wird

Wie überzeugend die Schreiben wirken, zeigt ein Fall, den die Verbraucherzentrale Sachsen im Juni öffentlich gemacht hat. Ein Empfänger aus Meißen sollte 3.533,20 Euro für ein angebliches Gewinnspiel-Abonnement bei einer Lotterievermittlung zahlen. Der Brief enthielt eine detaillierte Aufstellung der Forderung und trug den Namen eines real existierenden Rechtsanwalts aus Rheinland-Pfalz.

Dann kam der Teil, der die Sache von einer plumpen Fälschung unterscheidet. Ein Anruf unter der im Schreiben angegebenen Nummer bestätigte die Forderung zunächst. Die dabei zugesagten Nachweise kamen nie an. Die Kanzlei, deren Name missbraucht wurde, hat nach Angaben der Verbraucherzentrale Anzeige erstattet.

Wer wissen will, ob ein bestimmter Absender bereits aufgefallen ist, kann in der Warnliste nachschlagen. Dort ist etwa unter der Bezeichnung „Meier & Partner, Rechtsanwälte" samt der Adresse kanzleimeier.com ein weiterer Fall verzeichnet.

So lässt sich prüfen, ob es die Kanzlei wirklich gibt

Ob eine Anwältin oder ein Anwalt überhaupt zugelassen ist, lässt sich kostenlos und in wenigen Minuten klären. Die Bundesrechtsanwaltskammer verweist dafür auf das amtliche Verzeichnis der zugelassenen Rechtsanwälte, erreichbar über die Seiten der regionalen Rechtsanwaltskammern, sowie auf die Suche BRAV unter bravsearch.bea-brak.de.

Entscheidend ist dabei, woher die Kontaktdaten stammen. Die Angaben aus dem Schreiben helfen nicht weiter, weil genau sie gefälscht sein können. Wer bei der genannten Kanzlei nachfragen möchte, sollte die Telefonnummer selbst heraussuchen, statt die im Brief mitgelieferte zu wählen. Der Meißener Fall zeigt, wohin ein Rückruf unter der beigefügten Nummer führt.

Was Betroffene jetzt tun sollten

Die Empfehlung der Verbraucherzentrale ist eindeutig. Keinen Kontakt aufnehmen, nicht zahlen, keine Einzugsermächtigung erteilen. Auch persönliche Daten sollten nicht herausgegeben werden, selbst wenn das Schreiben mit einer Frist arbeitet. Bei Verdacht auf Betrug rät die Verbraucherzentrale zur Strafanzeige.

Wer unsicher ist, ob eine Forderung berechtigt sein könnte, kann sich bei einer Verbraucherzentrale beraten lassen. Der Grundsatz der Verbraucherschützer lautet, nur zu zahlen, wenn eine klare und rechtlich nachvollziehbare Forderung besteht. Ein Schreiben allein begründet keine Zahlungspflicht, auch dann nicht, wenn es amtlich aussieht.

Was bislang offen ist

Wie viele Menschen bundesweit betroffen sind, lässt sich aus den vorliegenden Angaben nicht ableiten. Die Warnliste erfasst gemeldete Fälle, nicht die Zahl der versendeten Schreiben. Auch dazu, ob hinter den verschiedenen Wellen dieselben Hintermänner stehen, liegen keine Angaben vor.

Die Verbraucherzentrale ergänzt die Liste laufend um neue Namen und Konten. Wer ein verdächtiges Schreiben im Briefkasten hat, findet dort binnen weniger Minuten heraus, ob der Absender bereits gemeldet wurde.

Quellen

Mehr aus den News

Weitere aktuelle Meldungen