Samstag, 7. Juni 2026

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Rente mit 63: Drei Viertel der Deutschen lehnen die Abschaffung ab

Die Alterssicherungskommission empfiehlt, den abschlagsfreien Renteneintritt nach 45 Versicherungsjahren zu streichen. Im ZDF-Politbarometer spricht sich eine große Mehrheit dagegen aus. Ein Gesetz gibt es bislang nicht, und bis dahin gilt die bisherige Regelung. Wer wann abschlagsfrei aufhören kann, hängt weiterhin vom Geburtsjahrgang ab.

Taschenrechner, Brille und gestapelte Aktenordner auf einer hellen Schreibtischplatte

Foto: Jakub Zerdzicki / Pexels

Im ZDF-Politbarometer vom 20. August 2026 sprechen sich 75 Prozent der Befragten gegen die geplante Abschaffung der Rente mit 63 aus, 20 Prozent befürworten sie. Nach Angaben des ZDF zieht sich diese Mehrheit durch alle Parteianhängerschaften.

Beschlossen ist bislang nichts. Die Abschaffung ist die Empfehlung einer Kommission, das Gesetzgebungsverfahren läuft. Bis zu einer Neuregelung gelten die bisherigen Voraussetzungen weiter.

Was die Umfrage im Einzelnen ergeben hat

Erhoben hat die Zahlen die Mannheimer Forschungsgruppe Wahlen. Befragt wurden 1.319 zufällig ausgewählte Wahlberechtigte zwischen dem 17. und dem 19. August 2026. Die Fehlertoleranz gibt das ZDF mit rund drei Prozentpunkten bei einem Anteilswert von 40 Prozent an und mit rund zwei Punkten bei einem Wert von 10 Prozent.

Eine Aufschlüsselung nach Altersgruppen enthält die Mitteilung nicht. Ob jüngere Beitragszahler anders urteilen als rentennahe Jahrgänge, lässt sich daraus nicht ablesen.

Was das Politbarometer sonst ergeben hat

Die Rentenfrage war nicht das einzige Thema der Erhebung. In der Projektion, also der Antwort auf die Sonntagsfrage, liegt die AfD mit 27 Prozent vorn, gefolgt von CDU und CSU mit 22 Prozent. Die Grünen kommen auf 14 Prozent, SPD und Linke jeweils auf 12, die FDP auf 4 Prozent.

In der politischen Stimmung, die das ZDF getrennt davon ausweist, liegen CDU und CSU, AfD und Grüne mit je 21 Prozent gleichauf. Abgefragt wurden außerdem die erwarteten Folgen des Klimawandels und der russische Einfluss in Deutschland.

Was mit „Rente mit 63" gemeint ist

Der Begriff steht für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Wer 45 Versicherungsjahre zusammenbekommt, kann vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen, ohne dass die Rente dauerhaft gekürzt wird.

Der Begriff ist allerdings veraltet. Abschlagsfrei mit 63 Jahren aufhören konnten nur die vor 1953 Geborenen. Seither ist die Altersgrenze Jahrgang für Jahrgang gestiegen.

Welche Altersgrenze für welchen Jahrgang gilt

Die Bundesregierung führt die abschlagsfreien Altersgrenzen für besonders langjährig Versicherte in einer Übersicht. Die Eckpunkte daraus:

  • Jahrgänge 1950 bis 1952: 63 Jahre
  • Jahrgang 1953: 63 Jahre und 2 Monate
  • Jahrgang 1958: 64 Jahre
  • Jahrgang 1961: 64 Jahre und 6 Monate
  • Jahrgang 1964 und jünger: 65 Jahre

Für die Jahrgänge dazwischen steigt die Grenze in Monatsschritten. Wer heute kurz vor dem Ruhestand steht, kommt damit rechnerisch auf eine Rente mit 64 und nicht mit 63.

Der Unterschied zur Rente nach 35 Jahren

Neben der Rente für besonders langjährig Versicherte gibt es die Altersrente für langjährig Versicherte. Dafür genügen 35 Versicherungsjahre, und sie ist tatsächlich ab 63 möglich. Abschlagsfrei ist sie nicht.

Für jeden Monat, den jemand vorzeitig in Rente geht, werden 0,3 Prozent der Rente abgezogen, und zwar dauerhaft. Ohne Abschlag erreichbar ist diese Rente für die Jahrgänge ab 1964 erst mit 67 Jahren. Beide Renten tragen die Zahl 63, unterscheiden sich aber in den Voraussetzungen und in der Höhe.

Wie weit das Verfahren ist

Am 23. Juni 2026 hat die Alterssicherungskommission ihren Bericht an die Bundesregierung übergeben. Darin empfiehlt sie, den abschlagsfreien Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte zu streichen.

Der Koalitionsausschuss nahm den Bericht am 2. Juli 2026 entgegen und sagte zu, alle 33 Empfehlungen vollständig und zügig umzusetzen. Abgeschlossen sein soll das Gesetzgebungsverfahren nach Angaben der Bundesregierung bis Ende 2026. Ein Gesetz liegt bislang nicht vor.

Was noch offen ist

Wie ein Vertrauensschutz für Jahrgänge aussehen könnte, die bereits mit 45 Versicherungsjahren geplant haben, ist nicht entschieden. Die Kommission schlägt zwar eine Übergangsregelung bei der Rentenberechnung vor, bezieht sie aber auf die Einführung der Kapitalrente und nicht ausdrücklich auf die Frührente.

Offen ist ebenso, ob die Empfehlung das Verfahren unverändert übersteht. Der Koalitionsausschuss hat sich auf die Umsetzung festgelegt, der Bundestag hat darüber noch nicht abgestimmt.

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